Außergewöhnliche Zeiten fordern außergewöhnliche Lösungen. Um weiterhin Geflüchtete beim Spracherwerb oder bei der Hilfe im Alltag oder in sonstigen Bereichen unterstützen zu können, brauchen wir in der aktuellen Situation technische Hilfsmittel.
Plötzlich digital –Ehrenamt in Zeiten von Corona: Technik und Co am Donnerstag, 02.07.2020, 17:00 bis 18:30 Uhr
Wie WhatsApp, Zoom Telegram oder Skype dazu genutzt werden können und wie sie z.B. in digitalen Sprachtandems eingesetzt werden können, soll dieses Webinar zeigen und Fragen dazu beantworten.
Auf der Webseite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung finden sich mehrsprachige Informationen zu verschiedenen Themenbereichen, die ständig aktualisiert werden.
Aufnahme der Präsenz-Beratung durch die Flüchtlings- und Integrationsberater*innen im Landkreis Augsburg
An einigen Orten im Landkreis, in denen die räumlichen Voraussetzungen dies zulassen, ist die persönliche Beratung der Geflüchteten durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung wieder aufgenommen worden.
Allerdings gelten auch hier strenge Hygieneregeln, die in einem sog. Hygienekonzept dargelegt werden mussten. Die Berater*innen beraten mittels Plexiglasscheibe, es gelten die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern, sowohl Berater*innen als auch Klient*innen müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hände und Flächen müssen regelmäßig desinfiziert und die Räume gelüftet werden.
Alternativ-Programm des Kreisjugendrings (KJR) des Landkreises Augsburg
Coronabedingt ist das geplante Programm des KJR für die Pfingstferien nicht umsetzbar. Der KJR hat sich daher ein Alternativ-Programm überlegt, das u.a. ein Bastel-Spaß-Paket für Zuhause anbietet.
Diese Bastel-Pakete (für 6 bis 12-Jährige) können bis 20.5.2020 beim KJR bestellt werden, das Spielmobil bringt die Bastelpakete dann rechtzeitig zum Beginn der Pfingstferien zu den Kindern nach Hause.
Neue Flüchtlings- und Integrationsberaterin für Schwabmünchen und Bobingen
Nach längeren Zwischenlösungen sind die Beraterstellen in dSchwabmünchen und Bobingen wieder besetzt.
Die neue Flüchtlings- und Integrationsberaterin heißt Andrea Dylong und ist erreichbar unter a.dylong@caritas-augsburg.de, mobil 0151 74 122 439.
Erster Corona-Fall im Landkreis Augsburg
In der Gemeinschaftsunterkunft in der Peter-Henlein-Straße in Bobingen wurde ein Bewohner positiv auf Covid 19 getestet. Die gesamte Einrichtung wurde unter Quarantäne gestellt. Derzeit leben in der Unterkunft ca. 40 Bewohner*innen, überwiegend Familien, aber auch einige Alleinstehende.
Die an Covid 19-erkrankte Person und ihre Angehörigen sind auf dem Gelände der Unterkunft in einem isolierten Bereich untergebracht worden und werden von den Mitarbeitern der Regierung betreut. Alle weiteren Bewohner*innen der Unterkunft dürfen das Gelände bis auf Weiteres nicht verlassen.
Alle Bewohner*innen der Unterkunft sowie die dort tätigen Mitarbeiter*innen der Regierung von Schwaben wurden auf den Erreger hin getestet.
Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes stellen sicher, dass die Quarantäne-Bestimmungen eingehalten werden.
Die notwendige Versorgung der in der Unterkunft lebenden Flüchtlinge erfolgt durch einen Caterer.
Betretungsverbot für die Asylbewerberunterkünfte (Gemeinschaftsunterkünfte und Dezentrale Unterkünfte)
Grundsätzlich gilt weiterhin ein Betretungsverbot für die Unterkünfte, das in der 4. Bay. Infektionsschutzverordnung vom 5.5.2020 nochmals bestätigt wurde.
Allerdings sollen nun die zuständigen Behörden (Regierung von Schwaben bzw. Landratsamt Augsburg) im Rahmen einer vorsichtigen Öffnung und im Hinblick auf die Bedeutung der Flüchtlings- und Integrationsberatung bei Vorlage eines Hygienekonzeptes einzel- und gruppengezogene Ausnahmegenehmigungen erteilen und so bedarfsbezogene Einzelfalllösungen ermöglichen.
Dies hat das Staatsministerium des Innern in einem Schreiben an die Landesverbände der freien Wohlfahrt in Bayern mitgeteilt.
Inwieweit und wann die Beratung in den Beratungsbüros in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis wieder aufgenommen werden kann, muss noch im Einzelnen überlegt und organisiert sowie dann auch von den zuständigen Behörden (hier: Regierung von Schwaben) genehmigt werden. Es gilt hier wie in anderen Bereichen auch, die Balance zwischen dem Bedarf an persönlicher, face-to-face, Beratung und dem Einhalten der Infektionsschutzvorgaben zu beachten und die vor Ort jeweils erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Auf Nachfrage hat das Landratsamt Augsburg mitgeteilt, dass das Betretungsverbot für die Dezentralen Unterkünfte des Landkreises noch bis einschließlich 15.6.2020 gilt (so auch zu lesen auf den angebrachten Aushängen).
Inwieweit für die Beratung fallweise eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, sollte dies erforderlich sein, wird dann im vorliegenden Einzelfall von Seiten der Wohlfahrtsverbände (Diakonie und Caritas) mit dem Landratsamt geklärt.
Ab Montag, 18.5.2020, darf die Beratung in der Ankerdependancen in der Berliner Allee, Augsburg und in Mering wieder aufgenommen werden, allerdings nur unter strengen Hygienevorschriften (keine offene Beratung, sondern nur nach Termin, Einhaltung der Abstandsregelung, Plexiglasscheibe zwischen Berater und zu Beratendem, beide müssen Mundschutz tragen, regelmäßige Desinfektion von Händen und Flächen).
Beratung im zib (Zentrum für interkulturelle Beratung, Wertachstr. 29, Augsburg):
Seit Montag, 11.5.2020 können nach vorheriger telefonischer Absprache auch wieder Termine für eine persönliche Beratung vereinbart werden, die dann unter den entsprechenden Infektionsschutzmaßnahen vor Ort stattfinden können.
Informationen über die Anmeldung per Telefon oder WhatsApp:
Kampagne des Landkreises Augsburg während der Corona-Krise
Auf einer online Plattform unter www.landkreis-fuer-alle.de wurden durch das Landratsamt zahlreiche Informationen und Tipps für alle Altersgruppen und viele Interessensgebiete zusammengestellt, die in den kommenden Wochen noch ergänzt werden sollen.
BAMF: Versand von Bescheiden
Seit Montag, 11.5.2020 werden auch wieder negative Bescheide durch das BAMF versandt.
Hier ist die Einhaltung der Frist zur Klageerhebung beim Bay. Verwaltungsgericht Augsburg zu beachten.
Die Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichtes Augsburg ist zu den regulären Zeiten geöffnet, so dass die Adressaten der Bescheide persönlich erscheinen und Klage einreichen können. Möglich ist auch die fristgerechte Klageerhebung mittels Brief, entweder durch Postversand (hier Postlaufzeiten beachten) oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Verwaltungsgerichtes sowie per Fax.
Nicht möglich ist Klageerhebung per Email.
Unterricht an den Berufsschulen
Auch an der Berufsschule Neusäß wurde der Unterricht wieder aufgenommen, wie die Schulleitung mitgeteilt hat. Es findet Unterricht für alle Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration, zumindest im sog. Schichtbetrieb, statt.
Für das kommende Schuljahr wurden wieder alle regulären Angebote wie Alphabetisierungsklasse, Berufsvorbereitungsklassen sowie Berufsintegrationsklassen beantragt, so dass der Regelbetrieb in Planung ist und für das kommende Schuljahr ausreichend Plätze angeboten werden können.
Asylbewerber als Erntehelfer
Die Bemühungen, Asylbewerber als Erntehelfer bei Obstbaubetrieben in der Region unterzubringen, waren leider erfolglos.
Die Betriebe konnten ihren Bedarf an Erntehelfern mit den aus Rumänien einreisenden Arbeitskräften decken.
Mund- und Nasen-Schutz („Masken“) für Bewohner*innen der Unterkünfte
Dank der vielen engagierten Helferinnen und Helfer im Landkreis wurden die Bewohner*innen der Unterkünfte mit selbstgenähten Masken versorgt. Die Unterkünfte, die nicht über einen örtlichen Helferkreis unterstützt werden konnten, wurden von anderen Helferkreisen mitversorgt.
Hierfür ein ganz großes DANKE für dieses tolle Engagement, das auch helferkreisübergreifend im Sinne eines guten Netzwerkes im Landkreis Augsburg funktioniert.
Integrationspreis der Regierung von Schwaben für das Jahr 2020
Zum 13. Mal wird in diesem Jahr der schwäbische Integrationspreis vergeben. Projekte, Ideen, Aktivitäten, insbesondere im ehrenamtlichen Bereich, die sich in vorbildlicher Weise mit dem Thema Integration auseinandersetzen, können vorgeschlagen werden.
Teilnehmen können Einzelpersonen, Kommunen, Organisationen, Gruppen, Vereine, Schulen sowie kirchliche Träger.
Das Preisgeld beträgt insgesamt 5.000,00 €.
Abgabeschluss für die Bewerbung ist der 31. Juli 2020.
Die Bewerbung ist zu richten an
Regierung von Schwaben Sachgebiet 14.1 Fronhof 10 86152 Augsburg
Informationen zum Thema Asyl während der Corona-Krise
Betr. Ausländerbehörde:
Verlängerungsanträge bei Aufenthaltstiteln:
Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung, so gilt mit Antragstellung der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt des Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.
Wichtig: Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat keine Auswirkungen auf den Bestand eines Aufenthaltstitels. Der Arbeitsvertrag bleibt auch bei Bezug von Kurzarbeitergeld bestehen.
Betretungsverbot für Dezentrale Unterkünfte im Landkreis Augsburg sowie für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime der Regierung von Schwaben
Ab sofort gilt in den Dezentralen Unterkünften des Landkreises Augsburg sowie in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen ein Betretungsverbot für Dritte, demzufolge auch für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.
An den Unterkünften wurden entsprechende Hinweise angebracht.
Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 19.4.2020 für die Dezentralen Unterkünfte im Landkreis bzw. bis einschließlich 17.4.2020 für die Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime.
Ausgenommen von dem Verbot sind Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte, Ärzte, Pflegedienste, Hebammen und andere Hilfeeinrichtungen sowie die Beratungsdienste von Caritas und Diakonie.
Flüchtlings- und Integrationsberatung
Die Beratung im Asyl- und Migrationsbereich erfolgt bis auf Weiteres nur telefonisch und per Mail. In dringlichen Fällen kann eine persönliche Beratung erfolgen, die dann mit Termin vereinbart wird.
Die Beraterinnen und Berater arbeiten daran, sich auch weiterhin gut und umfänglich – gerade in dieser für uns alle beunruhigenden Ausnahmesituation – um die Geflüchteten zu kümmern. Ein besonderes Augenmerk soll auf die besonders schutz- und hilfebedürftigen Geflüchteten gelegt werden.
Kontaktdaten der Flüchtlings- und Integrationsberater*innen im Landkreis Augsburg sowie die Notfallnummer der Diakonie:
Anfragen zur Sachbearbeitung erfolgen bis auf Weiteres grundsätzlich nur telefonisch oder per Mail; persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.
Wer im Besitz eines Aufenthaltstitels ist, kann von einem rechtmäßigen Aufenthalt ausgehen, bis von der Behörde über den aktuellen Antrag entschieden ist. Auch die Nebenbestimmungen (z.B. Beschäftigungserlaubnis) gelten fort.
Bei Aufenthaltsgestattungen ist, unabhängig vom aufgedruckten Datum, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens von einem gestatteten Aufenthalt auszugehen.
Bei
Inhabern einer Duldung werden Verstöße gegen eine verspätete
Antragstellung zur Verlängerung der Duldung bis auf weiteres nicht
verfolgt.
Anträge auf Erteilung und Verlängerung von ausländerrechtlichen Dokumenten sowie ergänzende und begründende Unterlagen können in schriftlicher Form (Post, Briefkasten am Landratsamt Augsburg sowie an der Außenstelle Schwabmünchen) eingereicht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgestattung kann weiterhin oder über das sog. „Übergabeverfahren“ an den jeweiligen Außendienstmitarbeiter der Ausländerbehörde erfolgen.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder ausdrücklicher Einladung durch die ZAB möglich.
Anträge und Anfragen sind per Mail oder per Telefon zu stellen, Unterlagen bitte auf postalischem Wege einzureichen.
Die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen erfolgt bis auf Weiteres auf dem Postweg. Mit verlängerten Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Befragungen im Widerrufsverfahren hat das BAMF zunächst bis zum 29.03.2020 ausgesetzt. Antragsannahmen und Anhörungen im Asylverfahren finden derzeit nur statt, wenn entweder ein negativer Test auf COVID-19 bei Antragstellenden vorliegt oder eine vorherige 14-tägige Karenzzeit vor Antragstellung bzw. Anhörung gegeben ist. Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung ist derzeit jedoch nicht auszuschließen, dass Antragsannahmen oder Anhörungen auch kurzfristig abgesagt werden müssen.
Informationen, auch mehrsprachig, finden sich auch unter der Integreat App des Landkreises Augsburg: integreat.app/lkaugsburg.
Aussetzung der Dublin-Überstellungen nach Italien
Die Bundesregierung hat am 27. Februar 2020 offiziell mitgeteilt, dass wegen des Corona-Virus bis auf Weiteres alle Dublin-Überstellungen von und nach Italien ausgesetzt sind.
Nach Angaben des BAMF könne in Italien kein
Zielflughafen mehr angeflogen werden, im gesamten Monat März seien keine
Überstellungen möglich.
Das Amtsgericht Hannover hat auf Antrag der
dortigen Ausländerbehörde wegen der Aussetzung der Überstellung nach
Italien die Abschiebehaft eines Asylbewerbers angeordnet, nachdem eine
fristgerechte Überstellung nicht mehr möglich gewesen
wäre.
Personen in Abschiebehaft bzw. –gewahrsam müssten
demnach aus der Haft entlassen werden, wenn die Überstellung nach
Italien entweder nicht mehr fristgerecht erfolgen kann oder die
zulässige Haftdauer bzw. Dauer des Gewahrsams überschritten
würde (spätestens mit Ablauf des Monats März).
Heiratsdokumente aus Eritrea bei Ehegatten- bzw. Familiennachzug
Auf eine Anfrage von Luise Amtsberg, Abgeordnete
des Dt. Bundestages, zu Alternativen der Glaubhaftmachung der
Eheschließung in Eritrea hat das Auswärtige Amt die Auskunft erteilt,
dass Alternativen wie zum Beispiel Privatdokumente oder
Familienfotos zur Vorlage einer überbeglaubigten staatlichen
Heiratsurkunde in allen Verfahrensstufen (d.h. sowohl im
Ausgangsverfahren als auch im Klageverfahren) möglich sind, sofern im
Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt wird, dass amtliche
Unterlagen
nicht auf zumutbare Weise beschafft werden können. Damit ist sich das
Auswärtige Amt der besonderen Situation in Fällen des Familiennachzuges
für eritreische Staatsangehörige bewusst und geht im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten auf die Lage der Betroffenen
ein.
Bereits zum zweiten Mal startet in Bobingen die
Kursreihe „Leben in Bayern“, diesmal mit dem Schwerpunkt „Erziehung in
Bayern“, veranstaltet vom Kolping-Erwachsenenbildungswerk Augsburg.
Kursleitung: Vera Heinz, ehrenamtlich tätig im Asyl- und Flüchtlingsbereich
Kurstermine und Kursinhalte:
Freitag, 08.5.2020 |14:30 bis 18:00 Uhr |Thema: Umgang miteinander
Freitag, 15.5.2020 | 14:30 bis 18:00 Uhr |Thema: Verhalten im Alltag
Freitag, 22.5.2020 | 14:30 bis 18:00 Uhr | Thema: Leben mit der Familie
Samstag,23.5.2020 | 14:30 bis 18:00 Uhr | Exkursion (Deutsches Museum München oder Augsburger Puppenkiste)
Veranstaltungsort: Alte Mädchenschule, Pestalozzistr. 1, Bobingen
Die Kursreihe ist kostenlos, Fahrtkosten der Teilnehmer*innen werden erstattet, während des Kurses gibt es Getränke und Kuchen; ferner gibt es eine Kinderbetreuung
Das Diakonische Werk Augsburg, hat eine Konzeption für Frauencafes für geflüchtete Frauen erarbeitet, die sich im Anhang findet.
Die Konzeption befasst sich mit den Zielen und der
Umsetzung von Frauencafes und kann als Grundlage oder Ideengeber für
weitere Frauencafes im Landkreis dienen.
In Via-Projekt: Lebenswirklichkeit in Bayern – ein Projekt für Migrantinnen und deren Kinder
Im letzten Newsletter wurde das Projekt bereits vorgestellt.
Bei Interesse an einer Aktion im Rahmen des Projektes in den Helferkreisen vor Ort wenden Sie sich bitte an Sigrid Pätzold, sigrid.paetzold@invia-augsburg.de, Tel: 0821 450 422 17
Umsetzung der Neuregelung zu Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerber*innen mit Aufenthaltsgestattung sowie Duldung
Der Verein „Unser Veto“, ein Zusammenschluss von
ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen aus Bayern hat eine Übersicht
erarbeitet, die die nun geltenden gesetzlichen Regelungen für Gestattete
und Geduldete darstellen – allerdings ohne Anspruch
auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Anfrage von Alexandra Hiersemann, Abgeordnete des Bay. Landtags, betreffend Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnisse nach bay. Regierungsbezirkenaufgeschlüsselt an das Bay. Innenministerium Die Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage und und damit die Aufschlüsselung nach den sieben Bay. Regierungsbezirken.
„Was ist Sache?“ Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in der Zusammenfassung von „Unser Veto“
Der Verein „Unser Veto“ hat Informationen über die
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen aufgrund der Aussagen des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur
für Arbeit zusammengestellt.
„In meinem Bart versteckte Geschichten“ von Hamed Abboud
Erzählte Hamed Abboud in seinem letzten Prosaband
noch von den Schrecken des syrischen Bürgerkrieges und seiner Flucht,
konzentriert er sich in seinem neuen Buch auf sein Ankommen und sein
Leben in Europa – das irritierende Aufeinandertreffen
der unterschiedlichen kulturellen Mentalitäten und Sichtweisen und die
Suche nach dem eigenen Platz in der neuen Heimat.
Aus dem Arabischen von Larissa Bender und Kerstin Witsch
Schwabmünchen: donnerstags von 10:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr, Silvia Heiszler (s.heiszler@caritas-augsburg.de)
Das Beratungsbüro in Schwabmünchen hat eine neue Adresse: Fuggerstr.6 in Schwabmünchen (1. Stock).
Integrationskurse im Landkreis Augsburg, vhs Augsburger Land
Eine Übersicht der laufenden sowie in Planung befindlichen Integrationskurse im Landkreis Augsburg (Gersthofen, Königsbrunn, Meitingen, Neusäß, Schwabmünchen, Zusmarshausen) finden sich hier:
Am 2.3.2020 startet im bfz Augsburg ein neuer Kurs zur Alphabetisierung für Asylsuchende. Teilnehmen können alle Asylbewerber*innen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, unabhängig vom Herkunftsland.
Bewerbung für den Bay. Integrationspreis 2020 mit dem Thema „Ehrenamt öffnet Türen – Engagement verbindet“: Bis 31. Januar 2020 können sich Projekte, Initiativen und Einzelpersonen, die „gezielt Migrantinnen und Migranten auf vorbildliche Weise in das Ehrenamt einbinden“ für diesen Preis bewerben, der dann in einem feierlichen Rahmen im Maximilianeum in München verliehen wird.
Integreat App jetzt auch für den Landkreis Augsburg:
Ab sofort ist die deutschlandweit bekannte App, die von der Tür an Tür – Digitalfabrik gGmbH aus Augsburg entwickelt wurde, auch für den Landkreis Augsburg online verfügbar. Neuzugewanderte, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund können auf dieser Plattform die erforderlichen Informationen, die zur Orientierung und zum Einleben im Landkreis Augsburg notwendig sind, finden. Die App ist mehrsprachig: Deutsch, Arabisch, Englisch und Rumänisch; weitere Sprachen sollen folgen. Auch soll die App sukzessive ergänzt und erweitert werden. Unter https://integreat.app/lkaugsburg/ können Sie die App finden.
Neue Regelung zur Erhebung von Kosten in staatlichen Unterkünften (Ankerdependancen, Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterkünfte):
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 hat das Bay. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine neue Regelung betr. die Festsetzung einer Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme einer staatlichen Asylbewerberunterkunft erlassen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 01.09.2016.
Danach müssen die Bewohner*innen von Asylbewerberunterkünften je nach ihrer Situation in gewissem Umfang die Kosten für die Zur-Verfügung-Stellung der Unterkunft tragen.
Das „Migrationspaket“ der Bundesregierung: einige der in diesem Gesetzespaket enthaltenen Neuerungen bzw. Änderungen:
1.Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (ab 1.September 2019)
Kürzung der Asylbewerberleistungen um zehn Prozent für erwachsene Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften:
Die
Leistungskürzung wird mit sog. Einspareffekten, die sich für die
Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften aufgrund der Zugehörigkeit
zu einer „Schicksalsgemeinschaft“(!)
ergeben, begründet (§ 2 und §3a Asylbewerberleistungsgesetz)
Schließung der Förderlücke für Auszubildende und Studierende:
Asylbewerber*innen
können während einer Berufsausbildung, einer schulischen Ausbildung
oder eines Studiums durchgängig Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Wichtig: Änderungen des Zugangs zur Sprachförderung ab 01.08.2019
Seit 01.08.2019 wird nur noch bei zwei Herkunftsländern von einer guten Bleibeperspektive ausgegangen: Syrien und Eritrea. Für Iran, Irak und Somalia trifft dies nicht mehr zu.
Stattdessen wird der Zugang zu Integrationskursen für alle Asylbewerber erleichtert, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen (kumulativ):
Die Person ist vor dem 01.08.2019 in das Bundesgebiet eingereist und
hält sich seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet auf und
stammt nicht aus einem sicheren Herkunftsland (Westbalkanstaaten, Senegal, Ghana) und
ist bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet (eine Teilnahme ist auch möglich, wenn aus Gründen der Kindererziehung eine Arbeitslos-Meldung nicht möglich ist)
Der Zulassungsantrag für die Teilnahme am Integrationskurs ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen mit der entsprechenden Bestätigung der Agentur für Arbeit.
Mit der ab 06.08.2019 geltenden Änderung der Beschäftigungsverordnung entfällt bundesweit und dauerhaft die durch die Agentur für Arbeit vorgenommene Vorrangprüfung bei der Aufnahme einer Beschäftigung durch Asylbewerber oder Geduldete.
Materialien für die berufsbezogene Sprachbildung
Die IQ-Fachstelle für berufsbezogenes Deutsch hat eine Handreichung für den berufsbezogenen Deutschunterricht erarbeitet:
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Broschüre in einfacher Sprache zu wichtigen Begriffen in Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende erstellt:
Das Landratsamt München hat einen Erklärfilm über das bay. Schulsystem, BIK-Klassen und Ausbildung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Dari erstellt.
Die monatlich erscheinende Zeitung richtet sich an Neubürger, ist in einfacher Sprache gehalten und enthält aktuelle Artikel um Geflüchteten das politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland verständlich zu machen, mit einem Glossar schwieriger Begriffe und Erklärungen. Der Download ist kostenlos.
Diese Online-Plattform, die von Wohlfahrtsverbänden getragen wird, enthält wichtige Informationen und Materialien für die ehrenamtliche Arbeit im Flüchtlingsbereich