Aktuelle Informationen – August 2020

Augsburger Friedensfest 2020: #Rituale

Das Friedensfest steht in diesem Jahr unter dem Schwerpunkt „Rituale“. Das Wohnprojekt Augsburg nimmt mit einer digitalen Aktion teil und sucht Wohn- und Alltagsrituale in Wort, Bild oder Film, die dann auf den Social Media Kanälen sowie auf der Homepage des Wohnprojektes veröffentlicht werden sollen. Rituale können das gemütliche Sonntagsfrühstück, der Tatort am Sonntagabend, das gemeinsame Essen mit der Familie auf Teppichen oder das Glas Wein am Abend sein.

Nähere Informationen:

Wiederaufnahme der Integrationskurse der vhs Augsburger Land

Die coronabedingte Zwangspause der Integrationskurse ist beendet, die Kurse haben wieder gestartet, teilweise allerdings in neuen Räumlichkeiten.

Eine Übersicht über die derzeit aktuellen und geplanten Kurse finden Sie im beigefügten Flyer:

Neue Maßnahme des bfz Augsburg: Berufsorientierung für Flüchtlinge

Ziel des neuen Projektes ist es, Geflüchtete bei ihrer Berufswahl zu unterstützen und sie so erfolgreich für eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung vorzubereiten.

Teilnehmen können Geflüchtete, die die Schulpflicht erfüllt und einen Arbeitsmarktzugang haben sowie über mind. Sprachlevel A2 verfügen.

Die Maßnahme dauert vom 7.9. bis 18.12.2020, jeweils Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr.

Fahrtkosten und Mittagsverpflegung werden übernommen.

Näheres zur Ausgestaltung der Maßnahme:

Für Informationen und Fragen: Frau Samaa Obeid

Telefon 0821 40802 -151
Telefax 0821 4008002 -39
Email:  samaa.obeid@bfz.de

Beratungszeiten in Bobingen und Schwabmünchen

Die aktuellen Beratungszeiten von Andrea Dylong, Flüchtlings- und Integrationsberaterin der Caritas in Bobingen und Schwabmünchen sowie ihre Kontaktdaten finden sich hier:

Ferienprogramme im Landkreis Augsburg

Das Bildungsportal A ³ gibt eine Übersicht über die in diesen Sommerferien möglichen Ferienangebote für Kinder und Jugendliche.

Unter https://www.bildungsportal-a3.de/infothek/ferienangebote-in-der-region/  sind sie abrufbar.

Für alle bildungsinteressierten Bürgerinnen und Bürger hält das Bildungsportal A³ außerdem ganzjährig aktuelle Kurse, Workshops, Veranstaltungen, Bildungsorte und Beratungsangebote in der Region bereit:

https://www.bildungsportal-a3.de

Online-Lernangebote, zusammengestellt vom Bildungsbüro des Landratsamtes Augsburg

Nachfolgende finden Sie eine vom Bildungsbüro des Landratsamtes zusammengestellte Liste mit kostenlosen online-Lernangeboten zum Erlernen der deutschen Sprache für verschiedene Sprachlevels.

Informationen für Geflüchtete finden sich auch auf der App Integreat des Landkreises Augsburg, s. https://integreat.app/lkaugsburg/de

Sachkostenpauschale für ehrenamtlich organisierte Deutschkurse und Sprachtandems durch die Lagfa

Die Lagfa macht, nachdem es nun langsam wieder vertretbar ist, ehrenamtliche Sprachförderung wieder aufzunehmen, nochmals auf die Möglichkeit aufmerksam, dass für ehrenamtlich unterstützte Deutschkurse ab 3 Personen sowie für Eins-zu Eins-Sprachtandems eine Sachkostenpauschale (zwischen 100,00 und 500,00 €) unkompliziert abgerufen werden kann.

Dies gilt im Übrigen auch für online-Sprachvermittlung.

Die Pauschale kann verwendet werden für jegliches Material (auch für Flipcharts oder Whiteboards) sowie für Raummieten oder online-Sprachkosten sowie für private Auslagen für Fahrt- oder Telefonkosten.

Ausgeschlossen sind Honorarkosten sowie Aufwandspauschalen.

Nähere Infos sowie Antragsunterlagen:

Aktueller Stand zur Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen

Einreisen ausländischer Familienangehöriger im Wege des Familiennachzuges von der Bundesrepublik Deutschland zu „wichtigen Gründen für Einreisen aus Drittstaaten“ erklärt worden und sind daher wieder möglich.

Wichtig in diesem Zusammenhang: es muss ein erteiltes und gültiges Visum vorliegen. Ist das bisher erteilte Visum coronabedingt zwischenzeitlich abgelaufen, so muss eine sog. Neuvisierung beantragt werden.

Der Antrag auf »Neuvisierung« muss innerhalb einer Frist von einem Monat gestellt werden. Fristbeginn ist, wenn auf der Seite der zuständigen Botschaft die Möglichkeit der Antragstellung bekannt gegeben wurde.

Für aufgrund der Neuvisierung nachzureichende Unterlagen gilt dann eine Frist von drei Monaten

Näheres im Flyer oder unter dem nachfolgenden Link:

Betroffene sollten sich mit ihrer jeweiligen zuständigen Flüchtlings- und Integrationsberatung in Verbindung setzen, um hier die Frist für die Neuvisierung nicht zu versäumen.

Widerrufsverfahren durch das BAMF für afghanische Geflüchtete, die als Minderjährige anerkannt wurden

Momentan überprüft das BAMF alle Bescheide von Geflüchteten aus Afghanistan, die als noch Minderjährige anerkannt wurden, unabhängig von ihrem Schutzstatus, also unabhängig davon, ob sie Flüchtlingseigenschaft besitzen oder subsidiären Schutz oder ob ihnen ein Abschiebeverbot zuerkannt wurde.+

Die Betroffenen erhalten ein Anhörungsschreiben, zu dem sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Stellung nehmen und darlegen sollen, welche Gründe einer Rückkehr nach Afghanistan entgegenstehen. Wichtig ist, hier alle Gründe anzuführen, die einer Rückkehr nach Afghanistan entgegenstehen, weil diese mit konkreten Gefahren in Afghanistan verbunden wäre.

Es handelt sich lediglich um ein Anhörungsschreiben, für einen Widerruf des Schutzstatus muss ein förmlicher Widerrufsbescheid ergehen, gegen den dann Klage zum Verwaltungsgericht (innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides) eingereicht werden kann.

Die Klage hat aufschiebende Wirkung, d.h. es darf während der Klage keine Abschiebung erfolgen.

Die Kanzlei Haubner/ Schank aus Passau hat einen Infobrief zu diesem Thema verfasst hat, der nachfolgend heruntergeladen werden kann:

Hinweise des Bundesministeriums des Innern zu Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen

Das Bundesinnenministerium hat Empfehlungen zum behördlichen Umgang bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen veröffentlicht, mit denen aufenthaltsrechtliche Nachteile aufgrund der Corona-Pandemie vermieden werden sollen.

So bleibt bei Kurzarbeit das Beschäftigungsverhältnis bestehen, die Kurzarbeit hat somit weder Auswirkungen auf die Ausbildungs- noch auf die Beschäftigungsduldung.

So ist bei Kündigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund der Pandemie die im Aufenthaltsgesetz vorgesehene sechsmonatige Duldung zur Ausbildungsplatzsuche zu erteilen, damit der Aufenthalt mindestens bis zum Beginn des Ausbildungsjahres im September 2020 gesichert ist.

Personen mit Beschäftigungsduldung sollen bei Kündigung nicht schlechter gestellt werden als Personen mit Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung.

s. https://www.asyl.net/view/detail/News/bmi-hinweise-zu-ausbildungs-und-beschaeftigungsduldungen-vor-dem-hintergrund-der-corona-pandemie/

Hinweise zum Umgang mit Strafbefehlen wegen Passlosigkeit

Der Münchner Flüchtlingsrat ein Papier zusammengestellt, in dem die Voraussetzungen sowie die rechtlichen Folgen eines Strafbefehls wegen Passlosigkeit dargestellt sind.

s. http://muenchner-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/06/2020_06_Empfehlungen-zum-Umgang-mit-Strafbefehlen-wegen-Passlosigkeit_MFR.pdf

Info-Plakat zu Corona

Die Integrationsbeauftragte der Bay.  Staatsregierung bietet auf ihrer Homepage ein Informationsplakat zu Corona in unterschiedlichen Größen zum Download sowie zum Ausdrucken an. Das Plakat ist aktuell in 13 Sprachen erhältlich, weitere Sprachen sollen folgen.

s. http://integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/

Impfaufklärungsvideo in verschiedenen Sprachen

Der Verein REFUDOCS, ein Verein zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und deren Kindern, hat ein Aufklärungsvideo in verschiedenen Sprachen zum Thema Impfen zusammengestellt.

s. https://www.refudocs.de/startseite/

Verkehrsregeln in Deutschland

Die ADAC-Stiftung hat die wichtigsten Verkehrsregeln anschaulich in drei Sprachen (Deutsch, Englisch und Arabisch) zusammengestellt.

s. https://stiftung.adac.de/app/uploads/2018/11/Flyer-Verkehrssicherheit-Flu%CC%88chtlinge.pdf

Ehrenamtsportal der Volkshochschulen mit sog. Themenwelten

In den Themenwelten werden Informationen, Hinweise und Tipps gegeben, die bei der Begleitung von Geflüchteten unterstützen können.

Es gibt sie z.B. zu folgenden Themen: Integration in Ausbildung, Studium und Beruf,

Asylrecht und Behördendschungel, Fluchtursachen, Umgang mit Rassismus, interkulturelle Kommunikation sowie weitere Themen.

s. https://vhs-ehrenamtsportal.de/themenwelten

Entscheiderbrief des BAMF 06/20 informiert über ausgewählte Migrationsthemen, u.a. enthält er neue Länderreporte zu Pakistan und Irak.

Unter https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Entscheiderbrief/2020/entscheiderbrief-06-2020.html  kann der Brief heruntergeladen werden.

Recherche zu Tazkiras

Das österreichische Netzwerk ACCOR hat Recherchen zusammengestellt, die sich mit den Voraussetzungen für das Erlangen einer Tazkira befassen.

Die Aussagen hierzu finden sich unter https://www.ecoi.net/de/dokument/2031622.html 

Das Netzwerk MigraNet – IQ Netzwerk Bayern mit Büro in Augsburg, Wertachstr. 29,

bietet Informationen und Beratung zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen, also z.B. Anerkennung ausländischer Hochschul- und Berufsabschlüsse. Es berät zur Qualifizierung und bietet Qualifizierungsmaßnahmen für akademische Abschlüsse sowie für Ausbildungsabschlüsse an, um eine volle Anerkennung des ausländischen Abschlusses und in der Folge eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen.

Näheres unter https://www.migranet.org/

Endes des Projektes Ausbildungsbegleitung zum 31.7.2020

Das von BAVF (Bay. Netzwerk zur Arbeitsvermittlung von Flüchtlingen), Tür an Tür sowie Diakonie Augsburg gemeinsam verantwortete Projekt „Ausbildungsbegleitung von Freiwilligen für Geflüchtete“, das im September vergangenen Jahres gestartet hat, wird als einjähriger Pilotversuch mit Schuljahresende beendet.

Für das vergangene Schuljahr 2019/2020 konnten neun Ausbildungstandems zusammengebracht werden, die sich während des ganzen Schuljahres (unterbrochen allerdings durch die Corona-Pandemie) in den Räumlichkeiten von Tür an Tür regelmäßig getroffen haben, um Berufsschul- und Ausbildungsinhalte zu vertiefen und auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. Mit großem Engagement unterstützten die freiwilligen Ausbildungsbegleiter*innen die Auszubildenden bestmöglich in ihrer Ausbildung.

Als größte Herausforderung stellte sich hierbei die zur Verfügung-Stellung von geeigneten Räumlichkeiten dar, die sich für eine gute und ruhige Lernatmosphäre als unabdingbar erwiesen.

Diese Räumlichkeiten konnten leider nicht in zufriedenstellender, dauerhafter Weise auf dem Tür-an-Tür-Gelände angeboten werden, so dass sich die Verantwortlichen des Projektes schweren Herzens zu einer Beendigung entschlossen.

Förderung der hauptamtlichen Integrationslotsenstellen in Bayern durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird über das Jahr 2020 fortgesetzt.

Die Ergebnisse der durchgeführten Evaluation bestätigen den Erfolg des Projektes.

Näheres zu den Ergebnissen der Evaluation findet sich unter https://www.stmi.bayern.de/mui/integrationspolitik/integrationslotsen/index.php