Das Bundesinnenministerium veröffentlichte ein „Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG“.
Um ein Besuchs- oder Touristenvisum zu erhalten, benötigen Staatsangehörige zahlreicher Länder eine sog. Verpflichtungserklärung der Gastgeber:innen. Die Gastgeber:innen verpflichten sich schriftlich, die Kosten des Lebensunterhalts des ausländischen Gastes einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten der Ausreise zu übernehmen: