Aktuelle Informationen – April 2020

Informationen zum Thema Asyl während der Corona-Krise

Betr. Ausländerbehörde:

Verlängerungsanträge bei Aufenthaltstiteln:

Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung, so gilt mit Antragstellung der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt des Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.

Wichtig: Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat keine Auswirkungen auf den Bestand eines Aufenthaltstitels. Der Arbeitsvertrag bleibt auch bei Bezug von Kurzarbeitergeld bestehen.

Aufenthaltsgestattung:

Unabhängig vom aufgedruckten Datum auf der Aufenthaltsgestattung ist bis zum bestandskräftigen bzw. rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens von einem gestatteten Aufenthalt auszugehen.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgestattung kann deshalb bei Bewohnern der Dezentralen Unterkünfte weiterhin im Übergabeverfahren durch die Außendienstmitarbeiter des Landratsamtes (Kümmerer) erfolgen.

Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung):

Hier wird eine verspätete Antragstellung zur Verlängerung der Duldung bis auf Weiteres nicht als Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz gewertet und daher nicht verfolgt.

Die Verlängerung erfolgt bei Bewohnern Dezentraler Unterkünfte ebenfalls im sog. Übergabeverfahren durch die Kümmerer.

Anträge auf Erteilung und Verlängerung von ausländerrechtlichen Dokumenten können in schriftlicher Form (Post, Briefkasten am Landratsamt sowie in der Außenstelle Schwabmünchen), per Email oder Fax eingereicht werden.

Kontaktdaten:https://www.landkreis-augsburg.de/asyl-auslaenderwesen-integration/amt-fuer-auslaenderwesen-und-integration/

Die Sachbearbeitung ist momentan auf schriftliche und telefonische (Mo bis Fr 8:00 bis 12:30 Uhr) Bearbeitung umgestellt.

Die Ausländerbehörde arbeitet im wechselnden Schichtbetrieb, so dass die Sachbearbeiter*innen nur alle zwei Tage telefonisch erreichbar sind, allerdings immer gut per Mail.

Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvergabe durch die Ausländerbehörde möglich.

Betr. Einhaltung von Fristen, insbesondere im Klageverfahren:

Fristen, insbesondere Klagefristen, sind auch in der aktuellen Situation einzuhalten.

Dies bedeutet, dass innerhalb einer bzw. zwei Wochen (je nachdem, welche Frist im ablehnendem Bescheid des BAMF vermerkt ist) die Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden muss. Entscheidend ist der Eingang bei Gericht.

Der Antrag kann entweder per Post an das Gericht gesandt werden (hier allerdings Postlaufzeiten beachten) oder in den Hausbriefkasten bei Gericht geworfen werden. Möglich ist auch die Übersendung der Klageeinreichung per Fax.

Es genügt ein einfaches Schreiben mit Adresse des Antragstellers und dem Aktenzeichen des Ablehnungsbescheides sowie dem Satz, dass hiermit Klage gegen den ablehnenden Bescheid des BAMF erhoben wird.

Nicht zulässig ist die Einreichung der Klage per Mail, da hier die notwendige Unterschrift nicht rechtswirksam übermittelt werden kann.

Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichtes Augsburg ist weiterhin geöffnet, jedoch bitten die Mitarbeiter zur Verringerung des Infektionsrisikos um eine schriftliche Antragstellung durch den Asylbewerber.

Betr. BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge):
Bis Ostern sollen keine einfach ablehnenden und offensichtlich unbegründeten Entscheidungen versendet werden, da aufgrund der aktuellen Bedingungen nur erschwert Rechtsmittel in Anspruch genommen werden können.

Auch Unzulässigkeitsentscheidungen sollen bis auf Ausnahme der Dublin-Verfahren nicht versendet werden

Nach derzeitigem Stand sollen die Anhörungen nach Ostern fortgesetzt werden.

Betr. Dublin-Überstellungen:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde angewiesen, alle Dublin-Überstellungen von und nach Deutschland bis auf Weiteres vorübergehend auszusetzen. Diese Anordnung gilt bereits. In den vergangenen Tagen haben mehrere Mitgliedstaaten Dublin-Überstellungen bereits ausgesetzt und geplante Überstellungstermine storniert.

Betr. Abschiebungen:
Abschiebeflüge nach Afghanistan sind bis auf weiteres ausgesetzt.

Ebenso finden momentan, d.h. bis mindestens 20.4.2020, keine Sammelabschiebungen nach Nigeria, Pakistan, Gambia und Somalia statt.

Auch in die übrigen Länder dürfte unter den aktuellen Beschränkungen des Reiseverkehrs, und hier insbesondere des Flugverkehrs, eine Abschiebung derzeit für die meisten Herkunftsländer nicht in Frage kommen.

Betr. Familiennachzug:

Zur Zeit sind alle deutschen Botschaften geschlossen. Visa zum Zwecke des Familiennachzuges werden nach Informationen des Münchener Flüchtlingsrates derzeit nicht bearbeitet.

Besonders hart ist diese momentane Situation für minderjährige Geflüchtete, die Anspruch auf Elternnachzug haben und zwischenzeitlich nun volljährig werden. Das Beratungsnetzwerk für Familiennachzug in Berlin bemüht sich hier, sollten diese Fälle auftreten, um eine Klärung mit dem Auswärtigen Amt in Berlin.

Vorbereitungen für den Fall auftretender Corona-Infektionen in Asylbewerberunterkünften im Landkreis Augsburg:

Sowohl die Regierung von Schwaben, die für die Gemeinschaftsunterkünfte zuständig ist als auch das Landratsamt Augsburg in seiner Zuständigkeit für Dezentrale Unterkünfte haben Vorsorge für eventuelle auftretende Corona-Infektionen bei Bewohner*innen von Asylbewerberunterkünften getroffen.

Die Regierung von Schwaben hält in allen GUs abgeschlossene Wohneinheiten vor für eventuelle auftretende Infektionen, um die betroffenen Menschen dann unterzubringen.

Für Corona-Fälle in Dezentralen Unterkünften werden nach derzeitigen Stand die DU Neusäß-Hammelberg sowie ein Haus in der DU Thierhaupten vorgehalten.

Die Versorgung der Betroffenen soll dann mittels Lebensmittelpaketen sichergestellt werden. Zum Schutz der Bewohner*innen und zur Einhaltung der erforderlichen Quarantänemaßnahmen wird ein Sicherheitsdienst engagiert.

Für die Ankerdependancen in Augsburg wird die Dependance Inningen für Corona-Infizierte bereitgehalten, für Personen, die in Quarantäne müssen, ist ein Stockwerk in der Dependance Kobelweg bereitgestellt.

Einreise von Asylbewerbern nach Deutschland:

Im Zuge der Corona-Krise ist der Zugang von Asylbewerbern nach Bayern stark zurückgegangen. Während im Schnitt im Februar ca. 311 Personen pro Woche nach Bayern kamen, waren es in der ersten Aprilwoche nur noch 38 Personen.

Ende März waren in den Gemeinschafts- und Dezentralen Unterkünften in Bayern etwa 89000 Menschen untergebracht.

Seit Ende Februar wird jeder in Bayern ankommende Asylbewerber verdachtsunabhängig auf Corona getestet und bis zum Vorliegen des Resultats getrennt von den übrigen Bewohnern untergebracht.

Stand 2.4.2020 gab es in Bayern 17 positiv getestete Corona-Fälle in GUs und 25 Fälle in Dez. Unterkünften.

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 2.4.2020, Seite 33

Asylbewerber als Erntehelfer

Wie der Bay. Innenminister Herrmann mitgeteilt hat, sollen Asylbewerber als Erntehelfer tätig werden können. Die Ausländerbehörden sind angehalten, Asylbewerbern eine Erntehelfertätigkeit nach Möglichkeit ab sofort zu erlauben und die Beschäftigungserlaubnisse offensiv zu erteilen. Diese Regelung gilt sowohl für Asylbewerber im laufenden Verfahren (mit Aufenthaltsgestattung) als auch für abgelehnte Asylbewerber (mit Duldung). Sofern keine triftigen Gründe entgegenstehen, wird die Erlaubnis von der Ausländerbehörde zeitnah erteilt werden.

Im Landkreis Augsburg besteht bereits Kontakt zu Obstbauern, die ab Ende April Erntehelfer suchen. Allerdings wollen die größeren Obst- und Spargelbauern vor einer Zusage, Asylbewerber als Erntehelfer einzustellen, zunächst abwarten, ob und wieviele Erntehelfer aus Osteuropa einreisen dürfen.

Faribag e.V. näht Schutzmasken

Die Schwabmünchner Integrationswerkstatt faribag e.V. ist innerhalb kürzester Zeit in die Produktion von Schutzmasken eingestiegen. Ungefähr 85 Schutzmasken aus Baumwollstoff nähen vier afghanische Frauen und ein afghanischer Schneider pro Tag. Bisher wurden so bereits über 800 Masken gefertigt, die vor allem an Pflegeheime gegeben werden. Dieses Engagement vermittelt, wie sehr auch Geflüchtete an der Bewältigung der Krise mitarbeiten und auf diese Weise einen großartigen Beitrag zur Integration leisten.

Soforthilfe der Kartei der Not für Geflüchtete

Dem Diakonischen Werk Augsburg wurde von der Kartei der Not der Augsburger Allgemeinen Zeitung ein Hilfsfond als Soforthilfe in Höhe von 1000,00 € zur Verfügung gestellt um finanzielle Notlagen für geflüchtete Menschen im Landkreis Augsburg in der derzeitigen Ausnahmesituation der Corona-Krise abzumildern.

Die Soforthilfe kann eingesetzt werden für

  • Lebensmittel und Hygieneartikel
  • Bustickets, ggf. auch notwendige Taxifahrten zu Arztterminen, insbesondere von Schwangeren und schwer Kranken
  • Spiel- und Bastelmaterial, Hörspiele, Bücher, Spiele für Kinder, die aufgrund der Schul- und Kita-Schließungen den ganzen Tag in der Unterkunft verbringen müssen

Anfragen hierzu bitte an Susanne Donn (donn.s@diakonie-augsburg.de) oder an Astrid Zimmermann (zimmermann.a@diakonie-augsburg.de).

Angebote für Kinder in Zeiten von Corona

Hier wurden auf der Webseite „Asyl in Kempten“ sehr viele Angebote zusammengestellt, auf die ich gerne verweisen möchte:

https://www.asylinkempten.de/veranstaltungen/infos-für-kinder-daheim/

Digitale Sprachtandems

Nachdem aufgrund der momentanen Situation weder Deutschkurse noch sonstige Unterstützungsangebote wie Sprach-Cafes, Ausbildungsbegleitung oder andere Angebote stattfinden können, möchte Tür an Tür sog. Digitale Sprachtandems initiieren. Hier treffen sich auf digitalem Wege ein/-e Ehrenamtliche/-r sowie ein/-e Geflüchtete/-r um miteinander über verschiedene Themen Konversation auf Deutsch zu machen.

Digitale Möglichkeiten sind z.B. WhatsApp, Skype oder Zoom, je nach den Wünschen der Nutzer*innen.

Das Matching der Tandems wird über Ludwig Lier von Tür an Tür laufen.

Sollten Sie also Interesse haben an einer digitalen Sprachpatenschaft für die Zeit der Corona-Krise haben und/ oder kennen Sie eine/-n Geflüchtete/ -n, der/ die Interesse haben könnte, so melden Sie sich bitte bei Ludwig Lier unter ludwig.lier@tuerantuer.de.

Angebote zum Erlernen der deutschen Sprach in Zeiten von Corona

Das BAMF hat online- und app-gestützte Selbstlernangebote zusammengestellt, um auch in diesen Zeiten der Kursunterbrechung bereits erworbene Sprachkenntnisse weiter zu üben und zu verfestigen.

Bis Niveau B1:

https://deutsch.vhs-lernportal.de
https://dw.com/nico/english
https://www.goethe.de/deutschtrainer

Über Niveau B1:
https://b2-beruf.vhs-lernportal.de
https://www.ein-tag-deutsch.de

Wichtige Kontaktdaten

  • Flüchtlings- und Integrationsberater*innen im Landkreis Augsburg:

Aufgrund einer ministeriellen Anordnung mussten alle Berater*innen die Büros, die sich in Unterkünften befinden, mittlerweile schließen, so dass die Büros vor Ort nun definitiv bis auf weiteres nicht besetzt sind.

Alle Berater*innen bemühen sich, mit ihren Klient*innen in Kontakt zu bleiben und beraten per Handy oder per Mail.

  • Gesundheitsamt des Landkreises Augsburg: 0821 3102 3999 (8:00 bis 19:00 Uhr)
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Hilfetelefon für Schwangere in Not. 0800 40 400 20
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016
  • Corona Hotline Bayern für alle Bürger: 0931 6808 5101
  • Jobcenter Augsburg-Stadt: 0821 24135 230
  • Jobcenter Augsburg Land, Augsburg: 0821 99888 991
  • Jobcenter Augsburger Land, Schwabmünchen: 08232 9079 33
  • Agentur für Arbeit (Augsburg und Schwabmünchen):
  • für Arbeitnehmer: 0800 45 555 00
  • für Arbeitgeber: 0800 45 555 20
  • für Arbeitslosmeldungen und bei Bargeldauszahlung im Notfall: 0821 3151 125

Tagesaktuelle Informationen im Hinblick auf die Situation der Geflüchteten in Zeiten von Corona finden sich bei Pro Asyl unter

Informationen für Geflüchtete zum Corona-Virus und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen

Hinweise für ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingsarbeit in Zeiten der Corona-Krise:

Das Referat Migration des Diakonischen Werkes Bayern hat die wichtigsten Themen, die das ehrenamtliche Engagement während des aktuellen Ausnahmezustandes betreffen, zusammengestellt: