Astrid Zimmermann, Christine von Gropper, Maryna Sidak
- Informationsangebote für die Bereiche Asyl und Integration
- Begleitung von ehrenamtlichem Engagement
- Unterstützung bei Wohnraumsuche & Vermieterberatung
- Austausch mit Bildungs- und Projektträgern, Fachstellen und Initiativen
Ehrenamtliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe im Landkreis Augsburg –
Dem Ehrenamt ein Gesicht geben
In diesem auf Initiative und unter Mitwirkung von Asylhelferkreisen des Landkreises Augsburg entstandenen Film erzählen geflüchtete Menschen von ihren Schwierigkeiten und den Herausforderungen beim Ankommen und bei der Integration in Deutschland. Ehrenamtliche aus Helferkreisen des Landkreises Augsburg berichten von ihrem vielfältigen Engagement für diese geflüchteten Menschen, von ihrer tatkräftigen und unermüdlichen Unterstützung und den bereichernden Erfahrungen, die sie hierbei gemacht haben.
Neuigkeiten
Interessante Neuigkeiten aus den Bereichen Asyl, Integration & Ehrenamt
Unser Veto hat in der Zeit von Ende Oktober bis Anfang November eine Umfrage zu den Arbeitsschwerpunkten in der Flüchtlingsbetreuung durch ehrenamtliche Helfer:innen durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage, die allerdings
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) hat eine Studie zur Zahl der Geldüberweisungen ins Ausland veröffentlicht. Danach hat die Zahl der Geldüberweisungen ins Ausland in den vergangenen Jahren weltweit
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
Das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ sieht verschiedene Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Asylbewerberleistungsrecht vor.Im Einzelnen: 1.Ausschluss von Asylbewerberleistungen bei „Dublin-Fällen“:Personen, deren Asylantrag wegen
Seit kurzem erhalten Eltern von subsidiär schutzberechtigten Minderjährigen, die demnächst volljährig werden, keine vorgezogenen Sondertermine mehr für den Visumantrag zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft. Da mit Volljährigkeit das Recht
Wie bereits im September-Newsletter erwähnt, werden die Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Geflüchteter sowohl EU-weit als auch in Deutschland bis 4.3.2026 verlängert. Dies bedeutet im Einzelnen: Ukrainische Staatsangehörige und Staatenlose und Staatsangehörige anderer
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