EuGH-Entscheidung betr. syrische Kriegsdienstverweiger:innen (8.2.24)

Lt. Europäischem Gerichtshof (EuGH) kann ein Urteil des Gerichtshofs einen neuen Umstand darstellen, der eine erneute Prüfung eines Asylantrags in der Sache rechtfertigt. So können syrische Kriegsdienstverweiger:innen mit subsidiärem Schutz einen Asylfolgeantrag stellen:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-02/cp240026de.pdf