Start der Testphase für die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen in Bayern

Im März startet in vier Kommunen die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen, und zwar in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg, Traunstein sowie in der kreisfreien Stadt Straubing. Im Laufe des 2. Quartals 2024 soll die Bezahlkarte dann bayernweit eingeführt werden.

  • Die Bezahlkarte hat das Design einer EC-Karte.
  • Jeder Leistungsberechtigte ab 14 Jahren erhält die Karte.
  • Die Asylbewerber:innen erhalten entsprechend der Höhe ihres Anspruches den entsprechenden Geldbetrag als Guthaben auf ihre Karte gebucht, d.h. bei einem alleinstehenden Erwachsenen, der in einer Flüchtlingsunterkunft lebt, sind dies 460,00 € pro Monat, bei einem alleinstehenden Asylbewerber, der noch in einer Ankereinrichtung lebt, sind dies knapp 134,00 € pro Monat.
  • Die Bezahlkarten werden von den Landratsämtern und kreisfreien Städten ausgegeben.
  • Max. 50,00 € können an jedem Geldautomat oder bei entsprechendem Angebot auch an Supermarktkassen als Bargeld abgehoben werden.
  • Regionale Beschränkungen der Karte sind auf Ebene der Landkreise oder kreisfreien Städte möglich, dies regelt sich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht.
  • Online-Käufe und Überweisungen sind nicht möglich.
  • Das 49,00 €-Ticket soll mit der Bezahlkarte erworben werden können, hierzu ist eine Freischaltung der zuständigen Behörde (für den Landkreis Augsburg die Ausländerbehörde) nötig.

Näheres s. https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/factsheet_bezahlkarte_web.pdf