44. Infobrief des Bay. Innenministeriums für haupt- und ehrenamtlich Tätige in den Bereichen Asyl und Integration

Siehe Anhang

Aus dem Inhalt:

  • Teilzeitberufsausbildung
    Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes kann Jeder und Jede eine Teilzeitberufsausbildung absolvieren. So können z.B. während der Ausbildung Sprachkenntnisse verbessert werden.
    Kombiniert werden kann die Ausbildung bei Bedarf auch mit einer anderen beruflichen Tätigkeit.
    Die Berufsausbildung in Teilzeit verlängert sich jedoch höchstens bis zum eineinhalbfachen der gesamten Ausbildungsdauer.
    Näheres s. Infobrief undhttps://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/teilzeit/index.php
  • Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von ukrainischen Geflüchteten
    Rund 63.000 ukrainische Geflüchtete sind derzeit in Bayern in den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet. Gemeinsam mit dem ukrainischen Generalkonsul für Bayern und der Bay. Staatsregierung hat sich der Chef der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit an die ukrainische Community gewandt, um zeitnah konkret Wege in Beschäftigung zu bahnen.
    Siehe hierzu den Flyer der Bundesagentur für Arbeit für Bayern zur Arbeitsaufnahme in Bayern:
    https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-by/startseite/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine

In diesem Zusammenhang auch folgende Information:

Anschreiben des Bundesministers für Arbeit und Soziales, des Sonderbeauftragten für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie des Botschafters der Ukraine in Deutschland an die ukrainischen Geflüchteten in deutscher und ukrainischer Sprache

In diesem Anschreiben ermutigen die drei Genannten, bereits mit grundständigen Deutschkenntnissen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen und informieren über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter sowie über weitere Regelungen.
Dieser Brief wird zeitnah zentral an alle ukrainischen Geflüchteten versandt.
Den Brief in Deutsch und Ukrainisch finden Sie im Anhang.