Durch diese Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des sog. Spurwechsels, d.h. die Möglichkeit aus dem Asylverfahren heraus in einen Arbeitsaufenthalt zu wechseln, indem der Asylantrag zurückgenommen wird.
Die Voraussetzungen hierzu sind jedoch sehr eng.
Der paritätische Gesamtverband hat die Spurwechselmöglichkeiten nun zusammengestellt und erklärt diese unter
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/fachkraefteeinwanderungsgesetz-20-begrenzte-spurwechselmoeglichkeiten-bei-ruecknahme-des-asylantrags/