Beschluss des BayVGH zur gemeindlichen Obdachlosenunterbringung

Mit Beschluss vom 15.2.24 hat der Bay. Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass Gemeinden auch später nachgezogenen Familienangehörigen eines Geflüchteten eine Obdachlosenunterkunft zuweisen müssen.

In diesem Fall lebte der Vater und Ehemann noch in einer Flüchtlingsunterkunft, als seine Ehefrau mit ihren zwei Kindern im Wege des Familiennachzuges nach Deutschland einreiste und keine Wohnung hatte.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Den genauen Wortlaut finden Sie unter
https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_obdachlosenunterbringung_familiennachzug.pdf