Hinweise zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bei Bezug von Asylbewerberleistungen

Die GGUA Flüchtlingshilfe hat eine kurze Handreichung veröffentlicht, in der aufgezeigt wird, unter welchen Voraussetzungen Asylbewerber:innen, die Asylbewerberleistungen beziehen, in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können.

Dies ist insbesondere aufgrund der gesetzlichen Neuerung, dass die Bezugsdauer von Asylbewerberleistungen von 18 auf 36 Monate erhöht wurde, wichtig, denn damit unterliegen Personen im Asylbewerberleistungsbezug deutlich länger der eingeschränkten Gesundheitsversorgung nach §4 AsylbLG

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Krankenversicherung_AsylbLG.pdf