Rückführungsverbesserungsgesetz

Am 18. Januar 24 hat der Bundestag das sog. Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen, dessen Kern erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten in Flüchtlingsunterkünften und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams sind.

Weiterhin ist im Rahmen des sog. Asylpakets vorgesehen, dass Asylbewerber künftig drei Jahre statt wie bisher 18 Monate Asylbewerberleistungen erhalten sollen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-rueckfuehrung-986284

 

Die GGUA – gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. hat sich intensiv mit den Gesetzesvorhaben auseinandergesetzt und eine Übersicht dazu erarbeitet:

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Rueckfuehrungsverbesserungsgesetz.pdf

 

In einer Pressemitteilung kritisiert der Paritätische Gesamtverband die geplanten Änderungen:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/asylpaket-paritaetischer-kritisiert-einigung-zu-verschaerfung-von-abschiebungen/