Chancenaufenthaltsrecht: Umfrage und Vorgaben des StMI

Eine Umfrage von Gesamtbayerischem Asylgipfel und unserVeto bei Flüchtlingshelfer:innen zu Voraussetzungen für einen Aufenthalt bei nachhaltiger Integration ergab, dass die Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums deutlich mehr Möglichkeiten zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Aufenthalt beinhalten als die Ausländerbehörden nach Informationen der Flüchtlingshelfer:innen ausschöpfen. Die Umfrage von Ende Januar/Anfang Februar 2024 finden Sie hier:

https://unserveto-bayern.de/documents/Umfragen/Umfrage2024_001_%C3%9Cbergang_Chancenaufenthalt.pdf

Das 38-seitige Anschreiben Bay. Innenministeriums vom 02.08.23 an die Regierungen und Zentralen Ausländerbehörden, in dem Hinweise für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug bei der Anwendung und Auslegung des Chancenaufenthaltsrechts gegeben werden, finden Sie hier:

https://unserveto-bayern.de/documents/Juristische_Infos/F2-2082-1-79-8%20IMS%20zu%2025a%2025b%20AufenthG.pdf