41. Infobrief des Bay. Innenministeriums für haupt- und ehrenamtlich Tätige sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration vom 28.11.23

zu u.a. folgenden Themen:

Neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR III)

Die neue BIR  tritt zum 1.1.24 in Kraft und verbessert die Förderkonditionen in u.a. im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung und im Bereich der Integrationslotsenstellen.

Der Festbetrag für die Flüchtlings- und Integrationsberater wird auf bis zu 69.000 € /Jahr angehoben.
In Bayern sind 700 Vollzeitstellen für die Flüchtlings- du Integrationsberatung förderfähig.

Die Förderung der Integrationslotsenstellen wird auf bis zu 130.000 € pro Jahr pro Kommune angehoben. Damit können pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt bis zu 2 Vollzeitstellen gefördert werden.

Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG in staatlichen Asylbewerberunterkünften und bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern (sog. 0,80 €-Jobs).

Diese Arbeitsgelegenheiten sollen ausgebaut werden, das Kriterium der Zusätzlichkeit, das für staatliche, kommunale und gemeinnützige Träger gilt (d.h. die zu leistende Arbeit darf sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden) soll künftig aufgehoben werden. Ein Gesetzesentwurf liegt allerdings noch nicht vor.

Bezahlkarte für Asylbewerber

Mit dem geplanten bayernweiten Bezahlkartensystem für Asylbewerber  sollen Bargeldleistungen weitestgehend ersetzt werden.
Ziel ist es, Pulleffekte nach Deutschland zu verringern und zu verhindern, dass Gelder aus Asylbewerberleistungen ins Ausland überwiesen und damit auch Schlepper bezahlt werden können.

Die Asylbewerber sollen mit der Bezahlkarte ähnlich einer EC-Karte in allen Geschäften bezahlen können, die Kartenzahlung akzeptieren. Überweisungen oder online-Einkäufe sollen nicht möglich sein, Barabhebungen sollen auf das rechtlich gebotene Minimum beschränkt werden, z.B. für Pausenverkauf in der Schule oder bei einem Imbiss.

Ziel ist eine möglichst einfache Handhabung für die Landkreise und kreisfreien Gemeinden.

Geplant ist ein Start im Frühjahr 2024.

Portal „Integration leben – IN BAYERN DAHEIM“

Auf der Webseite des neu gestalteten Portals erhalten Zuwanderer, Einheimische und Ehrenamtliche Infos über das Zusammenleben in Bayern, nützliche Links sowie Beispiele aus dem Themenfeld Integration.

Die Website können Sie unter nachfolgendem Link aufrufen.

Den gesamten Infobrief finden Sie unter diesem Link.