Zu Beginn diesen Jahres wurde –wie bekannt- das Chancen-Aufenthaltsrecht (§104 c Aufenthaltsgesetz) eingeführt, das Geflüchteten, die zum Stichtag 31.10.22 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland mit einer Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis leben, das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen können, das –nach Erfüllen bestimmter Voraussetzungen- in eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 a oder 25 b Aufenthaltsgesetz übergeht.
Hierzu wurde eine Arbeitshilfe erstellt, die die Voraussetzungen detailliert erklärt und Hinweise für die praktische Umsetzung gibt.
Erstellt wurde die Arbeitshilfe von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA).