Bund-Länder-Konferenz erlässt Beschluss zur Flüchtlingspolitik

Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 7.11.23 beinhaltet weitere Verschärfungen in der Asylpolitik. Insbesondere der Prüfauftrag für die Durchführung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten, die Absage an die im Koalitionsvertrag versprochene Ausrichtung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sowie die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes stechen hervor.

Beschlossen wurden auch Maßnahmen zur finanziellen Stärkung der Kommunen sowie der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

Zudem soll eine Kommission zu Fragen der Migrationspolitik unter Einbezug gesellschaftlicher Gruppen eingerichtet werden.

Insbesondere wurde folgendes beschlossen:
Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen nun erst nach 36 Monaten statt wie bisher nach 18 Monaten in Form von Analogleistungen auf das Niveau der Sozialleistungen angehoben werden.

Bundesländer und Bundesregierung streben die zeitnahe Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber:innen an. Bayern möchte hier eine Vorreiterrolle einnehmen und hat bereits ein Konzept für die Umsetzung erarbeitet wie aus der Bay. Staatskanzlei verlautbart wurde. Nun soll zeitnah mit den Ausschreibungen für die Einführung des Bezahlkarten-Systems begonnen werden.

Die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetzes sollen ausgeweitet werden, indem diese nicht mehr dem Vorbehalt unterliegen sollen, dass durch sie keine regulären Arbeitskräfte verdrängt werden. Die Verpflichtung zu solchen Tätigkeiten soll zudem verstärkt werden.

In einem „atmenden System“ wird der Bund eine Pro-Kopf-Pauschale von 7500 Euro pro schutzsuchender Person sowie mind. 1 Mrd. Euro für die Vorhaltung von Kapazitäten in Zeiten niedriger Zugangszahlen bereitstellen.

Für den beschleunigten Ausbau von Unterkünften sollen baurechtliche Erleichterungen beschlossen werden.

Die Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter sollen gestärkt werden, insbesondere durch Anreize für Unternehmen, Personen auch bei geringeren Deutschkenntnissen einzustellen.

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