Abgabe von „Reueerklärungen“ eritreischer Staatsangehöriger

Das Bundesinnenministerium sieht „Reueerklärungen“ als generell unzumutbar an

In einem Rundschreiben an die Bundesländer hat das Bundesinnenministerium (BMI) Handlungsempfehlungen zur Frage der Identitätsklärung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren gegeben. Demnach ist die Passbeschaffung als unzumutbar anzusehen, wenn ein Herkunftsstaat die Ausstellung von Dokumenten an die Unterzeichnung einer „Reueerklärung“ knüpft und die Betroffenen sich dabei selbst einer Straftat bezichtigen müssen.

Hintergrund des Schreibens ist, dass Eritrea von seinen Staatsangehörigen häufig die Abgabe einer „Reueerklärung“ verlangt, wenn diese bei der Botschaft vorsprechen und konsularische Dienstleistungen (also auch die Ausstellung oder Verlängerung von Pässen oder anderen Dokumenten) in Anspruch nehmen wollen. Die Betroffenen sollen mit einer derartigen Erklärung schriftlich bereuen, „einer nationalen Pflicht nicht nachgekommen zu sein.“ Zugleich sollen sie erklären, eventuell dafür verhängte Strafen zu akzeptieren.

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