Aktuelle Informationen – Mai 2021

Wichtig: aktuelles Urteil des BayVGH: Ungültigkeit der Gebührenregelung des § 23 DVAsyl

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat abermals die Regelung zu den Unterkunftsgebühren gekippt und u.a. einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz festgestellt, da die Regelung Alleinstehende und Haushaltsvorstände im Vergleich zu Haushaltsangehörigen, denen ein deutlich höherer Gebührenabschlag zugestanden wurde, schlechter stelle. Die Rolle einer bestimmten Person in einem Haushaltsverband ist kein für eine Festsetzung von Benutzungsgebühren tauglicher Differenzierungsgrund.

Im Allgemeinen sind Benutzungsgebühren nach dem Umfang der Benutzung stets so zu bemessen, dass bei im Wesentlichen gleicher Inanspruchnahme der Einrichtung auch in etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren festzusetzen sind.

Der Verordnungsgeber wird darauf hingewiesen, eine unbillige Überforderung von Familien im Lichte des Sozialstaatsgebotes (Art. 20 Absatz 1 Grundgesetz) in jedem Fall zu vermeiden.

Auch die Festlegung unterschiedlicher Mehrbettabschläge, je nach Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen, verletzt dem Urteil zufolge den Gleichheitsgrundsatz.

In der Konsequenz bedeutet dies:

  • Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betroffenen Regelungen nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen.
  • Bis zur Neuregelung dürfen keine Gebühren mehr festgesetzt werden.
  • Bestandskräftige Bescheide dürfen nicht mehr vollstreckt werden.
  • Noch nicht bestandskräftige Bescheide müssen von der erlassenden Behörde aufgehoben werden.
  • Somit sind auch vereinbarte Ratenzahlungen sofort auszusetzen.

Den Landkreis Augsburg betreffend:

Informationen zur Corona-Impfung für Bewohner*innen von Asylbewerberunterkünften

Im Landkreis Augsburg werden durch Ausländerbehörde und Gesundheitsamt  Vorbereitungen für das Impfen der Bewohner*innen von Asylbewerberunterkünften durch mobile Impfteams getroffen.

Das Robert-Koch-Institut hat Informationen über die Schutzimpfung gegen Corona in mehreren Sprachen veröffentlicht, s. Webseite des Landkreises unter landkreis-augsburg.de/corona-mehrsprachig. Die Informationen gibt es in 21 Sprachen.

Dazu gibt es auch Erklärvideos auf deutsch, die dann mit den gewünschten Untertiteln in verschiedenen Sprachen versehen werden können.

Auch über die App Integreat gibt es Informationen in mehreren Sprachen: einen Impfbrief in 10 Sprachen (u.a. amharisch, farsi, somali, tigrinya) sowie ein Infoplakat in 17 Sprachen (u.a. auch kurdisch, pashtu, urdu), s. integreat.app/lkaugsburg unter dem Stichpunkt Corona.


Informationsblatt der Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg

mit den wichtigsten aktuellen Regelungen, wie sie in den Dezentralen Unterkünften ausgehängt wurden:


Bildungs- und Deutschberatung durch mobiles Beratungsteam des Landratsamtes Augsburg

Das Bildungsbüro des Landratsamtes Augsburg bietet mobile Beratung zu verschiedenen die Bildung/ das Erlernen der deutschen Sprache  betreffende Themen an für alle Interessierten an sechs Orten im Landkreis (Meitingen, Welden, Zusmarshausen, Gessertshausen, Bobingen und Schwabmünchen).

Orte und die Termine:

Seit kurzem kann auch über das virtuelle Bürgerbüro Kontakt zur Bildungsberatung/ Deutschberatung aufgenommen werden: https://www.landkreis-augsburg.de/virtuelles-buergerbuero


„Komm mit!“ – Neues Bildungsprojekt gegen pandemiebedingte Lernrückstände und Vereinsamung

Die unter diesem Projekt fungierenden Teilprojekte sollen konkrete Lösungen für die schwierige durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Probleme von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bieten. Im Rahmen dieses Projektes gibt es an sechs Grundschulen (Aystetten, Biberbach, Gersthofen und Neusäß) mit mehreren Fördergruppen zum Thema „Deutsch erleben“ gestartet. Weitere Schulen sollen folgen.  Weiter unterstützt das Projekt finanzielle Einzelfallförderung von Kindern und Jugendlichen („Nachhilfe“) sowie die Förderung technischer Ausstattung von Schülerinnen und Schülern.

Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Anna-Katharina Helwig,

anna-katharina.helwig@lra-a.bayern.de , tel: 0821 3102 2940.

Näheres s. https://www.landkreis-augsburg.de/bildung-familie/bildung/bildungsbuero/projekt-komm-mit/


Neues Projekt für Frauen beim bfz Augsburg: Women4Women – Bildung und Coaching in beruflichen Fragen

Das Projekt hat insbesondere zum Ziel, Frauen mit Hilfe des Digitalisierungsansatzes dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

s. Flyer mit dem aktuellen Workshop-Programm sowie allgemeine Infos zum Projekt. Die angebotenen Veranstaltungen sind kostenlos


Lagfa Bayern e.V.

Seit April 21 ist das Projekt „Frauen im Fokus“ in das Projekt „Sprache schafft Chancen“ integriert, das bis Dezember 2022 verlängert wurde.

Die Beantragung von Sachkostenpauschalen ist weiterhin möglich:

100 Euro für Sprachpatenschaften, 200 und 500 Euro für Sprachkurse. Bei den Sprachkursen ist jetzt nur noch ein Nachweis für mind. 2 bzw. 4 Personen notwendig.

Näheres unter https://lagfa-bayern.de/projekte/sprache-schafft-chancen/


Deutsch lernen: Phase 6 meets DaZ

Die bekannte Lern-App Phase 6 bietet nun auch eine kostenfreie App insbesondere für Kinder und Jugendliche zum Erlernen der deutschen Sprache an: „phase6 hallo – Deutsch“

s. http://news.mildenberger-verlag.de/newsletterarchiv_NLLZH.jsp?mail=145974&c=display#anchor179


Podcast zu „5 Jahre – Wir schaffen das“

Der Podcast schildert die Anfänge und die Entwicklung der Arbeit mit Geflüchteten in acht Folgen. In der ersten Folge wird exemplarisch die Arbeit im Landkreis Weilheim-Schongau mit der Helferinitiative „Asyl im Oberland“ beleuchtet.

Der Podcast kann angehört werden unter https://www.fyeo.de/originals/wir-schaffen-das


Studie: Was brauchen junge (männliche) Geflüchtete?

Im Rahmen eines Forschungsprojektes haben dies der Soziologe Albert Scherr und die Erziehungswissenschaftlerin Helen Breit von der Pädagogischen Hochschule Freiburg untersucht.

Die Studie kann unter https://phfr.bsz-bw.de/frontdoor/index/index/docId/880 nachgelesen werden.


Handreichung: Handlungsspielräume bei Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft – Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit

Herausgegeben von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. und dem Hessischen Flüchtlingsrat,

s. https://menschen-wie-wir.ekhn.de/startseite/einzelansicht/news/handlungsspielraeume-bei-abschiebungen-aus-der-fluechtlingsunterkunft.html


Gutachten zur Beschaffung eritreischer Dokumente in Verfahren der Familienzusammenführung

Die Organisation Equal Rights Beyond Borders und das International Refugee Assistance Project haben ein umfangreiches Gutachten zu den Möglichkeiten der Beschaffung von Dokumenten für eritreische Flüchtlinge vorgelegt. Danach sind die Anforderungen in Deutschland an die vorzulegenden Dokumente besonders hoch, wodurch das Recht auf Familienzusammenführung für eritreische Staatsangehörige häufig eingeschränkt werde.

Unter https://www.asyl.net/view/detail/News/gutachten-zur-beschaffung-eritreischer-dokumente-in-verfahren-der-familienzusammenfuehrung/ finden sich nähere Informationen.


Absenkung des Mindestalters für erkennungsdienstliche Behandlungen von Kindern

Zum 1.4.21 sind Änderungen des Aufenthaltsgesetzes sowie des Asylgesetzes in Kraft getreten. Danach wird die Abnahme von Fingerabdrücken von neu eingereisten Kindern bereits ab dem 6. Lebensjahr ermöglicht, bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.

S. https://www.asyl.net/view/detail/News/absenkung-des-mindestalters-fuer-erkennungsdienstliche-behandlungen-von-kindern/


Aus der Rechtsprechung: VG Freiburg – Urteil vom 5.3.21

Kein Abschiebungsverbot für alleinstehenden und gesunden Mann aus Afghanistan, auch angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Verschlechterungen in Afghanistan  aufgrund der Pandemie,

s. https://www.asyl.net/rsdb/m29469/