Webseiten der Bayerischen Staatsregierung zu Corona
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/, Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/, Webseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/, Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales; hier insb. zu Themen der Kindertagesbetreuung
Internetanschlussfähigkeit als Grundausstattung von Asylbewerberunterkünften
Im 16. Infobrief des Bay. Innenministeriums vom 9. März 2021 wird mitgeteilt, dass künftig die Internetanschlussfähigkeit zur Grundausstattung von Asylbewerberunterkünften gehören soll. Die jeweilige Unterkunftsverwaltung (d.h. Regierung von Schwaben bzw. Landratsamt) ist für die Schaffung der technischen Voraussetzungen zuständig. Die Unterkunftsverwaltung hat auch die erforderliche Hardware zur Verfügung zu stellen.
Für den Abschluss eines Providervertrages wird darauf hingewiesen, dass Regierung und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt) grundsätzlich Verträge mit dem Provider abschließen können, allerdings seien hier vergaberechtliche Vorgaben einzuhalten, was eine zeitnahe Umsetzung erschweren dürfte. Es wird daher im Infobrief auf die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses durch sog. Dritte hingewiesen. Dies können sein: die Bewohner:innen selbst sowie Ehrenamtliche, Vereine, Wohlfahrtsverbände.
Aktualisierte Sprachkurslisten für Monat März, herausgegeben vom Bildungsbüro des Landratsamtes Augsburg
Aus dem Landkreis Augsburg:
- Ansprechpartner der Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg für den Bereich Asyl
- Beratungsangebote für Diedorf und Umgebung
Beratungszeiten und Kontaktdaten von Milena Baum und Simon Pflanz, den Flüchtlings- und Integrationsberatern für Diedorf:
- Beratungszeiten für Bobingen und Schwabmünchen
Beratungszeiten und Kontaktdaten von Rea Dylong, Flüchtlings- und Integrationsberaterin für den südlichen Landkreis Augsburg:
- Bürgerbus im südlichen Landkreis Augsburg
Seit März diesen Jahres gibt es einen kostenlosen Bürgerbus, der zu bestimmten Zeiten die Gemeinden Bobingen, Oberottmarshaiusen, Kleinaitingen, Großaitingen und Hardt verbindet.
- Digitale Lernangebote
Der Helferkreis Gersthofen hat auf seiner Webseite zahlreiche digitale Lernangebote für Deutsch und Mathematik zusammengestellt, s. https://sites.google.com/view/lerntreff-trettenbachhaus
BOF- Berufsorientierung für Zugewanderte
Aktuell wird ein weiteres Kursangebot geplant mit dem Ziel, Geflüchtete und Zugewanderte bei ihrer Berufswahl zu unterstützen und erfolgreich in Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung zu integrieren.
Kursstart wird voraussichtlich am 6. April 21 sein, Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:15 Uhr.
nähere Informationen bei
Nadja Heim
Telefon 0821 40802 – 172
E-Mail nadja.heim@bfz.de
Digitale Sprachtandems zur Unterstützung Geflüchteter im Bereich Sprache und Bildung
Tür an Tür e.V. sucht hierzu interessierte Ehrenamtliche, die ein bis zweimal Geflüchtete im digitalen Rahmen beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen.
Wohnleitfaden in zwölf Sprachen
Der BBU – Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. bietet einen Wohnleitfaden für Neuzugewanderte in zwölf Sprachen zum Download. Er beinhaltet konkret Themen wie Heizen und Lüften, Müllentsorgung u.v.m.: https://bbu.de/wohnleitfaden_gefluechtete
Somalia: wieder Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive
Seit 01.03.2021 zählt Somalia in Deutschland wieder zu den Ländern mit „guter Bleibeperspektive“, da die Anerkennungsquote des BAMF wieder auf über 50 % gestiegen ist. Damit können nun auch Somalis wieder ab Asylantragstellung einen Antrag auf Teilnahme am Integrationskurs stellen.
S. auch die entsprechende Information des BAMF hierzu: https://www.bamf.de/SharedDocs/FAQ/DE/IntegrationskurseAsylbewerber/001-bleibeperspektive.html?nn=282388
Länderberichte
Die Europäische Asylbehörde (EASO) stellt auf ihrer Internetseite zahlreiche Länderberichte zur Verfügung.
s.: https://www.easo.europa.eu/information-analysis/country-origin-information/country-reports
Asylbilanz 2020 für Bayern
Bayerns Innenminister Herrmann hat die Asylbilanz für Bayern für das vergangene Jahr vorgestellt.
Danach ist die Zahl neuer Asylanträge in 2020 erneut weiter gesunken, auf 12.346 Anträge. Dem standen 9.556 Aufenthaltsbeendigungen gegenüber, davon ca. 8.000 freiwillige Ausreisen.
27 % der Asylerstanträge entfielen dabei auf in Deutschland geborene Kinder, die jünger als ein Jahr sind.
Hauptherkunftsländer der Asylbewerber in Bayern sind Syrien, Irak, Afghanistan, Nigeria und Republik Moldau.
Insgesamt erhielten 35.7 % der Antragsteller in Bayern einen Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Den Wortlaut der Presseerklärung findet sich unter
https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2021/71b/index.php
Asylzahlen 2020 für Deutschland
Pro Asyl hat die Asylzahlen 2020 für Deutschland analysiert. Das Ergebnis: Die Zahl der Erstasylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war 2020 so niedrig wie seit 2012 nicht mehr.
Detailliertere Informationen siehe: https://www.proasyl.de/news/asylzahlen-2020-zeigen-deutschland-hat-platz/
Studie: In der Türkei sind afghanische Geflüchtete schutzlos
Das Hauptherkunftsland von Geflüchteten in der Türkei ist mittlerweile Afghanistan – aber Afghan*innen erhalten dort keinen Schutz. Sie sind daher oft Hauptleidtragende des EU-Türkei-Deals.
Zum fünften Jahrestag des EU-Türkei-Deals hat Pro Asyl eine Studie erstellt, s. https://www.proasyl.de/news/schutzlos-afghanische-fluechtlinge-in-der-tuerkei/?utm_source=ActiveCampaign&utm_medium=email&utm_content=Die+Folgen+des+Deals+mit+Erdogan+%28PRO+ASYL+Info+M%C3%A4rz+2021%29
Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen. Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.
Er wird zeitnah ins Englische, Französische, Arabische und in einfache Sprachen übersetzt. Übersetzungen in afrikanische und asiatische Sprachen werden folgen. Demnächst werden auch Druckfassungen des Schutzbriefs auf der Seite des BMFSFJ bestellbar sein.
Der gedruckte Flyer soll künftig bei NGOs, Beratungsstellen und Arztpraxen ausliegen und so das Beratungspersonal bei der Aufklärung unterstützen. Gedruckt hat der Flyer die Größe eines Reisepasses, so dass er bequem auf Reisen mitgenommen werden kann. Zudem wird der Schutzbrief zeitnah in andere Sprachen übersetzt werden (neben Englisch und Französisch auch in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen).
Der Schutzbrief kann über den Link www.bmfsfj.de/fgm-schutzbrief abgerufen werden und wird demnächst auf den Webseiten der beteiligten Ministerien, der Bundesländer sowie diverser NGOs zum Herunterladen und Bestellen bereitstehen.
Weitere Hintergrundinformationen