Aktuelle Informationen – Februar 2021

Aus der Region: Tafel eröffnet in Fischach

Ab sofort gibt es in Fischach eine Tafel für die Marktgemeinde und die umliegenden Staudengemeinden. Anfang Februar öffneten sich die Türen für die Tafel, die sich im rückwärtigen Hof des Gebäudes Hauptstraße Nr. 10 in Fischach befindet. Immer mittwochs von 17:00 bis 18:30 Uhr können wirtschaftlich benachteiligte Menschenunter Vorlage eines entsprechenden Nachweises günstig Lebensmittel erwerben. Initiator der Tafel war Peter Reidel, Koordinator des örtlichen Asylhelferkreises, der sich mit einem engagierten 30-köpfigen Team um den Betrieb der Tafel kümmert.


Aufhebung des Betretungsverbotes für Dezentrale Unterkünfte im Landkreis Augsburg für Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie für aktive ehrenamtliche Helfer*innen

Aufgrund des gesunkenen Inzidenzwertes sowie der ministeriellen Vorgaben hat das Landratsamt Augsburg mit sofortiger Wirkung das Betretungsverbot aufgehoben für Flüchtlings- und Integrationsberater*innen sowie für in den jeweiligen Helferkreisen engagierten Ehrenamtlichen (vorausgesetzt, die Unterkunft steht nicht unter Quarantäne). Unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln und unter Verwendung einer FFP2-Maske darf der genannte Personenkreis die Unterkünfte des Landratsamtes wieder betreten. Vorsorglich wird empfohlen, die Besuche in der Unterkunft eigenverantwortlich zu dokumentieren, um im Falle eines Corona-Ausbruches die Nachverfolgung zu ermöglichen.


Förderfähigkeit von digitalen Endgeräten für Distanzunterricht

Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer Weisung vom 1.2.21 einen unabweisbaren Mehrbedarf für digitale Endgeräte zur Teilnahme am Distanzunterricht festgestellt.

Damit besteht rückwirkend ab Januar 21 für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII sowie für Geflüchtete, die Analogleistungen beziehen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein Anspruch in Höhe von bis zu 350,00 € auf ein digitales Endgerät, sofern die Schülerin/ der Schüler kein Gerät besitzt und die Schule auch kein entsprechendes Leihgerät zur Verfügung stellen kann, ein solches aber für den Unterricht zuhause benötigt wird.

Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, auch Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Der Anspruch besteht pro Kind, nicht nur pro Haushalt.

Nachfolgende findet sich das entspr. Infoschreiben sowie ein Muster für die Schulbescheinigung und für den Antrag auf Kostenübernahme:


FFP2-Maskenpflicht

Geflüchtete, die in Asylbewerberunterkünften leben und Asylbewerberleistungen erhalten, erhalten die Masken über die jeweilige Unterkunftsverwaltung kostenlos ausgehändigt (je drei Masken pro Monat). Weitere benötigte Masken müssen dann selbst finanziert werden.

Geflüchtete, die Bezieher von Sozialleistungen (HartzIV-Leistungen) sind, erhalten Berechtigungsscheine von ihren jeweiligen Krankenkassen zugesandt. Unter Vorlage dieser Berechtigungsscheine können sie dann in Apotheken kostenlos 10 Masken erhalten. Siehe Infobrief:


Reihenfolge der Corona-Impfungen

Entgegen ursprünglicher Aussagen werden Ehrenamtliche sowie Berater*innen, die regelmäßig in Unterkünften tätig sind, nun nicht mehr vorrangig geimpft werden (wie dies für Bewohner*innen von Asylbewerberunterkünften gilt, die lt. Ständiger Impfkommission zur Priorisierungsgruppe 3 gehören).

Der Grund liegt in der Knappheit des Impfstoffes. Siehe 14. Infobrief des Bay. Innenministeriums


Informationen aus dem 15. Infobrief des Bay. Innenministeriums

Integrations- und Berufssprachkurse:

Ab dem 22.2.21 wird die Durchführung von Berufssprachkursen und Integrationskursen des BAMF in Präsenzform bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder zulässig sein. Dies gilt allerdings nur für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet. Die Abnahme von Prüfungen bei Integrations- und Berufssprachkursen ist nach wie vor zulässig. Sonstige Integrations- und Erstorientierungsangebote (wie z.B. Erstorientierungskurse) bleiben als Präsenzveranstaltungen untersagt. Ab 22.2.21 erlaubt ist bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 auch der Nachhilfeunterricht für Schüler*innen von Abschlussklassen.

Nächtliche Ausgangsbeschränkung:

Diese wurde aufgehoben. Überschreitet die 7-Tage-inzidenz den Wert von 100 auch nur an einem Tag innerhalb der letzten sieben Tage, so ist von 22:00 bis 5:00 Uhr der Aufenthalt außerhalb der Unterkunft untersagt, allerdings gibt es hierzu einige Ausnahmen (s. 15. Infobrief):

Maskenpflicht:

Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben bei Nutzung des ÖPNV, beim Einkauf (auch auf dem Gelände vor dem jeweiligen Verkaufsraum einschließlich Parkplatz) sowie auf (Wochen-)Märkten und beim Besuch von Arztpraxen.

Maskenpflicht gilt auch auf dem Schulgelände und bei allen Angeboten der Notbetreuung. Es liegt in der Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schüler*innen der Maskenpflicht nachkommen.

Humanitäre Aufnahmen aus Griechenland:

Im Rahmen der Humanitären Aufnahme aus Griechenland (aus dem Lager Moria auf der Insel Lesbos) erfolgen in den nächsten Wochen weitere Einreisen von Flüchtlingen. Die Verteilung auf die Kommunen steht allerdings noch nicht fest. Bayern wird 71 Personen aufnehmen. Nähere Informationen ebenfalls im 15. Infobrief:


W-Lan in Asylbewerberunterkünften

Das Bay. Innenministerium hat nun verbindlich festgelegt, dass die jeweilige Unterkunftsverwaltung (für den Landkreis Augsburg sind dies Landratsamt oder Regierung von Schwaben) die technischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Internetanschlusses in der Unterkunft schaffen muss. Um die eigentliche Bereitstellung eines W-Lan-Anschlusses und damit auch um den Abschluss eines Vertrages mit einem entsprechenden Anbieter müssen sich allerdings die Bewohner*innen weiterhin selbst kümmern, die hierzu die Hilfe von ehrenamtlich Engagierten weiterhin benötigen.

Der Verein Refugees Online, der in der Vergangenheit hier schon sehr oft gute Hilfe geleistet hat, hat in einem ein Handout dargelegt, wie ein Internetzugang für Bewohner*innen von Asylbewerberunterkünften möglich gemacht werden kann und was für die Helfer*innen hierbei zu beachten ist, s. Handout


Beratungsangebote der Caritas

Nachfolgend finden Sie die Beratungsangebote der Flüchtlings- und Integrationsberatung für den südlichen Landkreis Augsburg sowie auch eine Übersicht über die im Caritas-Haus in Augsburg beratenden Flüchtlings- und Integrationsberater*innen sowie eine Liste der Migrationsberater*innen der Caritas

S. auch: https://www.caritas-augsburg.de/hilfeberatung/migrationsundfluechtlingsberatung/beratungfuerfluechtlinge/beratung-fuer-fluechtlinge


Beratungsangebote der Diakonie

Nachfolgend finden Sie die Beratungsangebote des Diakonischen Werkes Augsburg für den mittleren, westlichen und nördlichen Landkreis Augsburg.

S. auch: https://www.diakonie-augsburg.de/de/rat-hilfe/menschen-migration


Eine Übersicht über die aktuellen Angebote der Integrations-, Erstorientierungs- und Berufssprachkurse, zusammengestellt vom Landratsamt Augsburg:


Neues Projekt des bfz: Women4Women

Das Projekt bietet Beratung und Coaching in beruflichen Fragen, u.a. mit virtuellen Workshops „Digitalisiert in die Zukunft“.

Die Angebote richten sich an alle interessierten Frauen, ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Die Angebote sind kostenlos und unverbindlich.

Näheres s. Flyer und Programm von Januar bis März 21.


Mentoring-Partnerschaft

Geflüchtete sowie Migrant*innen, die wieder in ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, können sich für einen neuen Durchgang der Mentoring-Partnerschaft als Mentee anmelden und so Unterstützung bei der beruflichen Orientierung durch einen Mentor/ eine Mentorin aus dem gleichen Beruf erhalten. Das Angebot richtet sich an Fachkräfte mit Abschluss aus dem Ausland.

Anmeldeschluss für die Mentees ist Freitag, 26.2.21

Näheres zum Programm und zur Anmeldung: https://migranet.org/angebote/ratsuchende/die-mentoring-partnerschaft/aktuelles-und-termine


Neue BAVFII-Flyer

BAVF II (Bay. Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge), ein Projekt der Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH, hat zwei neue Flyer zu folgenden Bereichen erarbeitet:

Bleiberecht durch die Ausbildungsduldung in Bayern – informiert Asylbewerber*innen, die eine Duldung besitzen, zur sog. 3 plus 2-Regelung:

https://tuerantuer.de/wp-content/uploads/2020/12/Bleiberecht-durch-die-Ausbildungsduldung-Flyer.pdf

Bleibeperspektiven durch Arbeit und Ausbildung in Bayern – informiert Asylbewerber*innen mit Duldung über fünf Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung:

https://tuerantuer.de/wp-content/uploads/2020/12/Bleibeperspektive-durch-Arbeit-und-Ausbildung-Flyer.pdf

Weitere Informationen zu BAVFII sowie weitere Infomaterialien unter https://tuerantuer.de/bavf/infomaterial/


18-Monats-Frist bei Kirchenasyl gekippt

Im Merkblatt des Bundesamtes für Integration und Flüchtlinge zum Thema Kirchenasyl im Kontext von Dublin-Verfahren, das die Vorgehensweise bei der Gewährung eines Kirchenasyls festlegt, ist nun u.a. zu lesen, dass die 18-Monats-Frist für die Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens nicht mehr angewandt wird.

s. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/merkblatt-kirchenasyl.pdf?__blob=publicationFile&v=5


Brexit und Dublin III-Verfahren

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum 31.12.20 findet nun auch die Dublin III-Verordnung keine Anwendung mehr auf Asylrechtsfälle, die einen Bezug zu Großbritannien haben.

s. https://www.infomigrants.net/en/post/29374/brexit-what-changes-for-migrants-on-january-1


Bayerischer Integrationspreis 2021

Das Motto des diesjährigen zu vergebenden Bay. Integrationspreises, der gemeinsam vom Bay. Landtag, dem Bay. Innenministerium sowie der Bay. Integrationsbeauftragten verliehen wird, lautet „Integration von Kindern und Jugendlichen – Gemeinsam Zukunft gestalten“.

Bis zum 28.2.21 können sich Projekte, Initiativen und Einzelpersonen bewerben.

Erstmals wird auch aus Anlass des 10-jährigen Bestehens des Bay. Integrationspreises ein Sonderpreis an eine Einzelperson verliehen, die ein Beispiel eines hervorragend integrierten jungen Menschen darstellt.

Näheres s. www.integrationsbeauftragte.bayern.de.

Bei Fragen steht auch die Geschäftsstelle der Integrationsbeauftragten zur Verfügung unter

Tel: 089 2192-4308 oder E-Mail: integrationspreis@stmi.bayern.de


Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 3.11.20

Leitsatz: kein Schutz für kurdischen Mann aus der Türkei mit Nähe zur Gülen-Bewegung, der Kläger hat somit keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Näheres s. https://www.asyl.net/rsdb/m29042/


Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung vom 3.2.21

Leitsatz: Abschiebungsverbot nach Afghanistan für alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter ohne soziales oder familiäres Netzwerk und ohne Vorliegen sonstiger begünstigender Umstände


Presseerklärung von Evangelischer Kirche und Diakonie Bayern vom 29.1.21: Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich

Gegen die Wiederaufnahme von Abschiebeflügen nach Afghanistan haben sich der Landesbischof der Ev. Kirche in Bayern, Heinrich Bedford-Strohm und der Präsident der Diakonie Bayern, Michael Bammessel, ausgesprochen.

Den Wortlaut der Presseerklärung finden Sie unter https://www.bayern-evangelisch.de/pressemitteilung-29-01-21.php


Kein Grund zur Panik: zum Ende des Abschiebungsstopps nach Syrien

Der Abschiebungsstopp für Syrien ist mit Ende des Jahres 2020 ausgelaufen, da er von der Innenministerkonferenz nicht verlängert wurde.

Über 800.000 Syrer*innen leben in Deutschland und sind durch die Aufhebung des Abschiebungsstopps nun zutiefst verunsichert. Doch ist die Angst, nach Syrien zurückkehren zu müssen oder dorthin abgeschoben zu werden, in nahezu allen Fällen unberechtigt, wie pro Asyl darstellt, da die meisten Syrer*innen durch das BAMF oder durch das Gericht einen Schutzstatus erhalten haben, der sie vor Abschiebung schützt.

Näheres s. https://www.proasyl.de/news/kein-grund-zur-panik-zum-ende-des-abschiebungsstopps-nach-syrien/


Flyer zur Schulpflicht in neun Sprachen

Die Diakonie Hochfranken und die Stadt Hof haben eine mehrsprachige Broschüre mit Informationen zur Schulpflicht herausgegeben. Den Flyer gibt es in den Sprachen deutsch, englisch, arabisch, kurdisch, persisch, rumänisch, russisch, tigrinisch und tschechisch. (Zwar sind die Kontaktdaten auf der letzten Seite nicht einschlägig für den Landkreis Augsburg, dennoch sind die Informationen als solche allgemein gültig für Bayern.)

s. https://www.hof.de/hof/media/files/leben/migration/Flyer-Schulpflicht-_mittlere-Aufl-sung.pdf


Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Der vom Bundesfamilienministerium herausgegebene Schutzbrief soll (potenziell) betroffene Frauen und Mädchen über ihre Rechte informieren.