42. Infobrief des Bay. Innenministeriums für die ehrenamtlich tätigen Helferkeise

42. Infobrief vom 2.1.24

Erhöhung der Gebühren für staatliche Unterkünfte und Aufhebung der Gebührenbefreiung für Minderjährige

Die Gebühren wurden zum 1. Dezember 23 erhöht. Hiervon betroffen sind zunächst anerkannte Geflüchtete, die nicht mehr verpflichtete sind, in einer Unterkunft zu wohnen (sog. Fehlbeleger) sowie auch sog. Analogleistungsbezieher, die über Einkommen/Vermögen verfügen.

Soweit ein Bezieher von Asylbewerberleitungen über Einkommen bzw. vermögen verfügt, muss auch dieser die Kosten der Unterkunft sowie Heizung und Haushaltsenergie erstatten. Auch Bewohner von Übergangswohnheimen haben für die Inanspruchnahmen der Unterkunft Kosten zu erstatten.

Es wurden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sog. Pauschalbeträge eingeführt.

Die Gebühren betragen:

Für volljährige Personen für ein Einzelzimmer 80,00 €, für ein Zimmer mit bis zu vier Betten 52,00 € und für ein Mehrbettzimmer ab fünf Betten 42,00 €;

Für Minderjährige 61,00 € / 43,00 € / 35,00 €

 

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Siehe Infobrief im Anhang