Bereits in den vergangenen Monaten kam es zu vermehrten Abschiebungen in den Irak, von denen auch Personen ohne strafrechtliche Verurteilung betroffen waren. Aus einer Nachfrage des Bayerischen Flüchtlingsrates an das Bayerische Innenministerium geht hervor, dass diese nun stattfindenden Abschiebungen auf einer Änderung der Aufnahmebedingungen seitens des Irak basieren, so dass nun auch Personen ohne strafrechtliche Verurteilung durch den Irak aufgenommen werden.
Dies bedeutet, dass Abschiebungen in den Irak generell möglich sind und somit alle Personen, die über keinen gesicherten Aufenthalt in Deutschland verfügen, abschiebungsgefährdet sind.