Das Programm dient der Umsetzung einer zum Jahresbeginn 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, wonach der Bund zur Förderung einer flächendeckenden, behördenunabhängigen Beratung verpflichtet ist. Mit der Beratung sollen lt. § 12a Asylgesetz nichtstaatliche Organisationen, also u.a. Wohlfahrtsverbände, beauftragt werden, die zu diesem Zweck vom Bund gefördert werden.
Seit 1.8.23 bietet die Diakonie Augsburg Beratung zum Asylverfahrensgesetz an, die hauptsächlich in den Ankerdependancen vor Ort stattfinden wird.