Bundesrechtliche Neuerungen

Reform des Einbürgerungsrechtes: Es wurde ein neues Einbürgerungsgesetz auf den Weg gebracht, mit dem Ausländer:innen künftig früher die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können.
Das Bundeskabinett hat hierzu am 23.8.23 einen entsprechenden Kabinettsbeschluss gefasst, nun wird der Gesetzentwurf in Bundesrat und Bundestag beraten, der Bundestag muss diesem Entwurf noch zustimmen. Vermutlich wird das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.Pro Asyl kritisiert die hohen Hürden bei der Sicherung des Lebensunterhaltes und das Fehlen notwendiger Verbesserungen für Geflüchtete.

 

Wichtige Punkte des Gesetzentwurfes:

  • Einbürgerungsfrist: Künftig sollen sich Ausländer:innen, die einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, bereits nach fünf (bisher: acht) Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Bei besonders guten Integrationsleistungen (gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement, sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf) soll eine  Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich sein.
  • Mehrstaatigkeit wird künftig möglich sein, d.h. die „alte“ Staatsbürgerschaft muss nicht abgelegt werden.
  • Kinder: Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sofern mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (bisher: acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.
  • Sprachkenntnisse: Hier soll der Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse reichen, auf einen Einbürgerungstest wird verzichtet
  • Bekenntnis zum Grundgesetz: Hier soll sichergestellt werden, dass fremdenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Die deutsche Staatsbürgerschaft soll nur erhalten, wer für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Allerdings gibt es hierzu auch eine Reihe von Ausnahmen.
  • Abgeschafft allerdings wird die bisherigen Regelung, wonach ein Bezug von (ergänzenden) Sozialleistungen unschädlich ist, wenn dieser Bezug nicht zu vertreten ist. Dies trifft insbesondere Alleinerziehende.
  • Einbürgerungsfeier: Die Einbürgerungsurkunde soll grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.Bisher betragen die Wartezeiten zur Bearbeitung des Antrages auf Einbürgerung zwischen 1 bis 1,5 Jahre.