Aktuelle Informationen – Februar 2022

Liebe Engagierte und Interessierte,

der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine macht uns alle fassungslos und lässt uns mit Entsetzen auf die schreckliche Situation in der Ukraine blicken. Mit Erschütterung sehen wir die Bilder von vor Bomben und Zerstörung fliehenden Menschen. Es entsteht neben der weltpolitischen auch eine große humanitäre Krise und es werden viele flüchtende Menschen aus der Ukraine auch in Deutschland Schutz suchen.

Für die Schutzsuchenden aus der Ukraine gilt derzeit (Stand 28.2.22) folgendes:

  • Ukrainer*innen benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum und können für 90 Tage bleiben mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 90 Tage.
  • Für ukrainische Staatsbürger, die sich derzeit bereits in Deutschland aufhalten, gilt folgende Regelung:
  • Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist davon auszugehen, dass es für ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit zu Kurzaufenthalten in Deutschland befinden, nicht zumutbar ist, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis das Visumverfahren nachzuholen, sofern sie nicht mit dem hierfür erforderlichen Visum eingereist sind.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.

Zur Stellung von Asylanträgen gibt das Bundesinnenministerium folgende Auskunft:

Europäische Union, Bund und Länder bereiten sich derzeit auf eine mögliche Fluchtbewegung aus der Ukraine vor. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat spricht sich für eine unbürokratische Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine aus und prüft derzeit auch auf europäischer Ebene wie eine solche Aufnahme erfolgen kann. Ukrainische Staatsangehörige, die sich in Deutschland befinden, können gemäß der gesetzlichen Vorgaben einen Asylantrag stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft stets im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung vorliegen. In Betracht käme bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere die Zuerkennung von subsidiärem Schutz nach § 4 AsylG oder von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG.

Diese und weitere Informationen finden sich unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

Die EU-Kommission berät am kommenden Donnerstag über die vereinfachte Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen in der EU, s.https://www.rnd.de/politik/eu-kommission-will-aufnahme-von-ukraine-gefluechteten-vereinfachen-LOZQJGOFA7WIPTLWYDGVVKRE4M.html


Informationen aus dem Landkreis Augsburg:

Die Beratungsstellen der Caritas im südlichen Landkreis wurden personell ergänzt:

Ab sofort berät Christina Hofmann in Bobingen, Beratungsstelle in der Alten Mädchenschule in der Pestalozzistr. 1 immer montags, mittwochs und bei Bedarf Freitagvormittag.

c.hofmann@caritas-augsburg.de, mobil: 0151 2705 4040

In Schwabmünchen ist weiterhin Andrea Dylong tätig in der Beratungsstelle in der Fuggerstraße 6 immer dienstags und donnerstags sowie bei Bedarf Mittwochvormittag.

a.dylong@caritas-augsburg.de, mobil: 0151 7412 2439


29. Infobrief des bay. Innenministeriums für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen im Bereich Asyl und Integration:


Liste der Berufssprach-, Erstorientierungs- und Integrationskurse:


vhs Ehrenamtsportal: Übungsblätter zum Lesen und Schreiben

Das vhs- Ehrenamtsportal hat für das ehrenamtliche Engagement zum Erlernen der deutschen Sprache weitere 14 Übungsblätter zusammengestellt. https://vhs-ehrenamtsportal.de/lernmaterialien/sprachmodule


Bay. Flüchtlingsrat: Fortbildungsreihe zu asylrechtlichen Themen für englischsprachige Geflüchtete

Die nächste Veranstaltung am 17.3.22, 9:30 bis 11:30 Uhr richtet sich speziell an geflüchtete Frauen.

Näheres unter https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/englischsprachige-fortbildungsreihe-training-series-in-english/


Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar
Weibliche Genitalverstümmelung verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Viele leiden ihr Leben lang unter erheblichen gesundheitlichen Problemen. Weltweit sind über 200 Millionen Frauen betroffen. Weibliche Genitalverstümmelung wird vor allem in afrikanischen Ländern, im Nahen Osten und in Südostasien praktiziert. In Deutschland leben etwa 68.000 Frauen mit einer weiblichen Genitalverstümmelung, bis zu 15.000 Mädchen sind davon bedroht.
Schutzbrief der Bundesregierung gegen weibliche Genitalverstümmelung:
Der Schutzbrief ist in 16 Sprachen übersetzt und kann bestellt bzw. heruntergeladen werden unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen


Pressemitteilung von PRO ASYL vom 20.1.22
Die Menschenrechtsorganisation kritisiert die Darstellung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) zur Situation afghanischer Ortskräfte als „realitätsfern und verharmlosend“. PRO ASYL liegen zahlreiche Fälle von ehemaligen Mitarbeiter*innen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor, die von den Taliban bedroht oder verfolgt werden. 

Die gesamte Pressemitteilung findet sich unter: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/pro-asyl-widerspricht-aussage-des-bmz-ortskraefte-in-afghanistan-seien-nicht-in-gefahr/


Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern: Projektausschreibung Bayern 2022: Gesellschaftliche Vielfalt im Ehrenamt
Gefördert werden können Projekte, die Diversität unterstützen und fördern – sei es im Bereich Inklusion, Integration oder in anderen Bereichen. Projekte, Initiativen, gemeinnützige Organisationen und Vereine haben die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 1.000 € bis zu maximal 10.000 € für ihr Vorhaben zu beantragen.

Bewerbungsschluss ist der 16. März 2022

Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter https://ehrenamtsstiftung.bayern.de/foerderung/antragsformular/index.php


Neue Regelung für afghanische Asylbewerber*innen

Aufgrund eines Schreibens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 12.1.22 wird jetzt auch Afghanistan zu den Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive gezählt (neben Eritrea, Somalia und Syrien).

Dies bedeutet:

Asylbewerber*innen aus Afghanistan können sich nun auch an die Beratungsstellen der Migrationsberatung wenden (neben der selbstverständlich weiterhin bestehenden Möglichkeit, sich an die Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen (FIB-Berater*innen) zu wenden).

Asylbewerber*innen aus Afghanistan können sich ab sofort zu einem Integrationskurs anmelden (allerdings sind lt. diverser Medienberichte sog. Dublin-Fälle von einem Zugang zu Integrationskursen ausgeschlossen).


Berufsorientierung für Zugewanderte (BOF)

Ziel der Maßnahme ist es, Geflüchtete und Zugewanderte bei ihrer Berufswahl zu unterstützen und sie erfolgreich in Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung zu vermitteln.

Voraussetzung für die Teilnehme: Erfüllung der Schulpflicht, Arbeitsmarktzugang und Sprachniveau ab B1.

Maßnahmedauer: 26 Wochen, Einstieg jederzeit möglich

Die Teilnahme ist kostenlos.

Näheres bei Nadja Heim, nadja.heim@bfz.de, tel. 0821 40802-172

MIA- Maßnahme „Mütter in Arbeit“ 

Dieses Angebot richtet sich an Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund zur Feststellung der persönlichen und fachlichen Kompetenzen.

Voraussetzung: Die Frauen sind im Jobcenter-Leistungsbezug.

Der Einstieg ist jeden Montag möglich, Unterrichtszeiten sind Montag bis Freitag von 8:45 bis 12:00 Uhr; Fahrtkosten werden erstattet.

Näheres bei Beata Drewniak, beata.drewniak@bfz.de, tel. 0821 40802-140


Mietobergrenzen für Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg

In der Stadt Augsburg gelten neue, niedrigere Mietobergrenzen: https://wohnprojekt-augsburg.de/wp-content/uploads/2021/12/Mietobergrenze-Stadt-Augsburg-ab-01.12.2021.pdf

Die Mietobergrenzen für den Landkreis Augsburg finden Sie hier: https://www.landkreis-augsburg.de/fileadmin/user_upload/Soziales/Richtwerte_fuer_angemessene_Unterkunftskosten.pdf


Informationsverbund Asyl und Migration

Hier finden sich zum einen Inhalte aus dem monatlich erscheinenden Asylmagazin, einer Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht sowie aktuelle Nachrichten aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht und wichtige Gerichtsentscheidungen zu asyl- und ausländerrechtlichen Themen. https://www.asyl.net/start


Neue Arbeitshilfe zum Familiennachzug, herausgegeben vom Deutschen Caritasverband. https://www.asyl.net/view/caritas-veroeffentlicht-neuauflage-der-arbeitshilfe-zum-familiennachzug


Neuauflage des Leitfadens „Grundlagen des Asylverfahrens“, veröffentlicht vom Paritätischen Gesamtverband. https://www.asyl.net/view/neuauflage-von-grundlagen-des-asylverfahrens


Aus dem Landkreis Augsburg

Filmprojekt „Meitingen miteinander“

Aus dem Migrationsforum, einem Verband ehrenamtliche engagierter Meitinger Bürger*innen, die sich unter dem Dach des Quartiersbüros für Integration und Migration für geflüchtete Menschen engagieren,  entstand die Idee, die Vielfalt der Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, die in Meitingen zusammen leben, darzustellen und vor allem die Menschen zu Wort kommen zu lassen. Daraus ist ein liebenswerter Film entstanden, der die gesellschaftliche und kulturelle Vielseitigkeit der Marktgemeinde Meitingen widerspiegelt.

Den Film können Sie auf dem Kanal Youtube ansehen über www.meitingen.de  bzw. unter https://www.youtube.com/watch?v=bFL3UQ_Tqsg


Die Landkreis App Integreat ist nun in insgesamt 12 Sprachen verfügbar: Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Deutsch einfach, Englisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch und Ungarisch. https://integreat.app/lkaugsburg.


Der Bürgerbus GOKel, der die Route Bobingen-Oberottmarshausen-Kleinaitingen-Großaitingen –Hardt bedient, hat neue Fahrzeiten: