Bay. Schutzkonzept der Unterbringungsverwaltung zur Prävention von Gewalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Migration hat mit Schreiben vom
19.10.2018 ein „Bayerisches Schutzkonzept der Unterbringungsverwaltung zur Prävention
von Gewalt“ für Asylunterkünfte veröffentlicht. Bewohnerinnen und Bewohner von
Asylunterkünften sollen somit ungehinderten Zugang zu Informationsmaterial über ihre
Rechte bei Gewalt und über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten haben. Zu diesem
Zweck wurden seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz diverse „Broschüren“
verfasst, die Sie auf Deutsch im Anhang finden.
Es handelt sich um
– Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts
– Grundfragen des deutschen Strafrechts
– Grundlegende Prinzipien und Werte der deutschen Rechtsordnung
– Ehe, Familie, Kindererziehung
Diese Broschüren sind über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
jeweils auch in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Paschtu, Dari, Französisch
und Tigrinya erhältlich.
(vgl. https://www.justiz.bayern.de/service/fluechtlinge-asylbewerber/handouts/ )