Am 10.12.1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (s. Anhang). Art. 14, Abs. 1 beschreibt das
Recht auf Asyl: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen
und zu genießen.“
70 Jahre später, am 10.12.2018 stimmten in Marrakesch mehr als 150 Länder dem UN-
Migrationspakt zu, der Leitlinien für eine geordnete Migrationspolitik enthält und Migration
weltweit sicherer machen soll. Das Papier ist jedoch rechtlich nicht bindend, sondern stellt –
wie viele internationale Abkommen – nur eine Absichtserklärung der unterzeichnenden
Länder dar.
Der Migrationspakt muss im Januar 2019 von der UN-Generalversammlung noch förmlich
gebilligt werden.