Verpflichtung zur Passbeschaffung und damit einhergehende zu entrichtende Passgebühren

Geflüchtete finanzieren durch die von ihnen zu entrichtenden Passgebühren bei ihren jeweiligen Herkunftsstaaten die Verfolgerstaaten mit.

Als Beispiele sind Eritrea und Syrien zu nennen.

Im Auftrag von Pro Asyl hat ein Fachanwalt untersucht, was für Passbeschaffung und Identitätsklärung zumutbar ist.

Ausführliche Infos hierzu siehe
https://www.proasyl.de/news/unzumutbar-gefluechtete-muessen-mit-passgebuehren-https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/unsere-handreichungen/verfolgerstaaten-finanzieren/