Ausnahme von der Zulassungspflicht ukrainischer Fahrzeuge

Ausnahme von
der Zulassungspflicht ukrainischer Fahrzeuge, welche sich bereits länger als
ein Jahr im Land befinden (§20 Abs. 6 S.1 FZV) unter folgenden Voraussetzungen,
die alle erfüllt sein müssen:

  1.  Die Halter eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugs stellen einen Antrag bei der Kfz-Zulassungsbehörde und erklären, sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten zu wollen.
  1. Die Halter verfügen über entsprechende Zulassungspapiere und sind als Flüchtlinge anerkannt.
  1. Die antragstellenden Halter weisen eine für die Dauer der Gültigkeit der
    Ausnahmegenehmigung bestehende Grenzversicherung
    nach.
  • Das nachgewiesene Bestehen einer Grenzversicherung eines Versicherungsunternehmens eines EU / EWR-Staates genügt der Erfüllung dieser Bedingung.
  • Die GDV hat zugesagt, dass deutsche Versicherungen Grenzversicherungen auch für die Dauer von länger als einem Jahr in diesen Fällen ausstellen.
  • Die Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Form einer Grünen Karte genügt nicht, da nicht klar ist ob der Versicherungsschutz wirklich besteht. 
  1. Die antragstellenden Halter legen eine gültige „Verkehrssicherheitsuntersuchung
    (ähnlich Hauptuntersuchung) einer zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO berechtigten
    Stelle vor (z.B. TÜV).

 Die Ausnahmegenehmigung (Gebühr iHv 25 €) wird dann von der Kfz-Zulassungsstelle erteilt, mit der Auflage diese mitzuführen, örtlich im Bundesgebiet befristet auf die Gültigkeit der Grenzversicherung oder längstens bis zum 31.03.2024.

 Die Betroffenen können den Antrag samt der notwendigen Unterlagen unterschrieben an die Kfz-Zulassungsstelle (Kfz-Zulassung@lra-a.bayern.deschicken, sie erhalten dann die Kostenrechnung sowie die Ausnahmegenehmigung ebenfalls per Mail zugeschickt.

 Antrag als PDF-Datei              Antrag als Word-Datei           

Alle notwendigen Informationen für den Landkreis Augsburg befinden sich auch im folgenden Flyer.


 Adressen der Kfz-Zulassungsstellen für den Landkreis Augsburg:

Zulassungsstelle Gersthofen Tiefenbacherstraße 8, 86368 Gersthofen

Zulassungsstelle Schwabmünchen Fuggerstraße 10, 86830 Schwabmünchen

 Allgemeine Mailadresse: Kfz-Zulassung@LRA-a.bayern.de,

Telefon: 0821/3102 3333

 Fachbereichsleiter: Manuel Klopf, mauel.klopf@lra-a.bayern.de, tel: 0821 3102 2977

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