Neue Projektlaufzeit für das Sprach- und Kulturmittlerprojekt der Diakonie Augsburg „Gecko +“

Über das Sprach-und Kulturmittler-Projekt Gecko + können Sprach- und Kulturmittler angefragt werden, die Geflüchtete bei Behördengängen, Arztbesuchen etc. unterstützen können. Hierfür entstehen den Geflüchteten keine Kosten.

Beantragt werden können Sprach- und Kulturmittler für Geflüchtete mit diesen Aufenthaltskriterien:

– Personen mit Erstaufnahmeschein, Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsgestattung
– Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)- dies betrifft nur Geflüchtete aus der Ukraine
– Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Asylberechtigter, als anerkannter Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter)
– Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §22 oder §23 Abs. 1 und 2 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis als afghanische Ortskraft oder als Kontingentflüchtling)

 Nicht anspruchsberechtigt sind Asylbewerber mit Duldung oder Flüchtlinge mit einem Abschiebungsverbot.

 Die Sprach-und Kulturmittlerdienste Gecko + können bei den Flüchtlings- und Integrationsberater:innen der Diakonie Augsburg oder bei den Integrationslotsinnen des Landkreises Augsburg beantragt werden.

Siehe Flyer.