Das Chancen-Aufenthaltsrecht kommt!

Am vergangenen Freitag, den 2.12.22 verabschiedete der Bundestag das Chancen-Aufenthaltsrecht.

In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für die Vorlage, 226 stimmten dagegen, 57 enthielten sich, darunter neben den Linken auch 20 Abgeordnete der Unionsfraktion.

Aller Voraussicht nach soll das Gesetz zum 1.Januar 2023 in Kraft treten.

Die Regelung zum Chancenaufenthalt (neuer § 104 c AufenthG) sieht folgendes vor:

Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31.10.22 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben (Stichtagsregelung).
Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen.

Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.
Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-chancen-aufenthaltsrecht-923118

Von dieser Regelung des Chancen-Aufenthaltsrechtes sollen ca. 130.000 Geflüchtete profitieren können. Nur wenige dieser 130.000 Geflüchteten haben bisher eine Arbeitserlaubnis.

Weitere Neuregelungen im Zuge dieses Gesetzes:
§ 25 a AufenthG: Gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen.

Allerdings mit der Einschränkung einer 12-monatigen Vorduldungszeit als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des § 25 a AufenthG.

§ 25 b AufenthG: Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig bereits nach sechs (statt bisher acht) Jahren oder bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern bereits nach vier Jahren (statt bisher sechs) Jahren ein Bleiberecht eröffnet wird.