Rechtskreiswechsel

Wie Sie sicher schon aus den Medien oder sonstigen Informationsquellen erfahren haben, findet für Geflüchtete aus der Ukraine zum 01.06.22 ein sog. Rechtskreiswechsel statt. Ab diesem Zeitpunkt ist für alle Geflüchteten aus der Ukraine, die im erwerbsfähigen Alter sind, das Jobcenter Augsburg Land zuständig und die Geflüchteten erhalten ALG II-Leistungen, auch Hartz IV-Leistungen genannt.