Änderung im Bereich Familiengeld

Ab Februar 2019 wird das Familiengeld nicht mehr auf SGB II-Leistungen angerechnet.

Dies betrifft alle Neuanträge bzw. Weiterbewilligungsanträge, nicht aber bereits laufende Anträge. Bereits angerechnetes Familiengeld kann erst dann vom Jobcenter rückerstattet werden, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Wann das passiert, ist momentan noch offen. Das Kabinett hat das Vorhaben Anfang Februar auf den Weg gebracht und den Änderungen bereits zugestimmt.