Ab 1. Januar 2027 tritt die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) in Kraft, die die bis 31.12.2026 geltende Richtlinie ablöst.
Bei der Vorstellung der BIR im Rahmen einer Pressekonferenz machte der Bay. Innenminister Herrmann deutlich, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage auch im Integrationsbereich Einsparungen notwendig sind.
Die notwendigen Einsparungen werden in allen Förderbereichen umgesetzt. Für die Flüchtlings- und Integrationsberatung wird ein Festbetrag von 80.000 Euro festgesetzt. Gleichzeitig wird die Anzahl der FIB-Stellen um 20% reduziert und liegt damit auf dem Niveau vor dem Ukraine-Krieg. Dieser Stellenabbau erfolgte in Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden.
Auch die hauptamtlichen Integrationslots: innen werden weiterhin gefördert. Der Förderhöchstbetrag liegt pro Kommune und Jahr bei 120.000 Euro und damit 10.000 Euro unter dem bisherigen Höchstbetrag.
Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie hier:
