Mit Inkrafttreten der verschiedenen Reformen im Rahmen von GEAS erhalten nun alle Minderjährigen (bis 18 Jahre), die als Asylsuchende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine verbesserte Gesundheitsversorgung:
Sie erhalten die gleichen Leistungen wie alle gesetzlich versicherten Personen in Deutschland.
Darunter fallen nicht nur Kinder und Jugendliche mit Aufenthaltsgestattung, sondern auch Kinder und Jugendliche mit Duldung oder sonstigen befristeten Aufenthaltsbescheinigungen.
Siehe Link
