Im Zuge der GEAS-Reform sind weiter Staaten als „Sichere Herkunftsstaaten“ definiert worden und der Bundestag hat am 10.7.26die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung auf diese zusätzlichen Staaten ausgeweitet, wobei es eine Übergangsregelung mit bestimmten Stichtagen gibt.
Es gibt mittlerweile vier Listen „Sicherer Herkunftsstaaten“.
– Es sind: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien (diese Länder gelten nach deutschem Recht schon länger als „Sichere Herkunftsstaaten“)
– Daneben sind seit 12.6.26 folgende Länder auch als „Sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft: Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko, Tunesien und Kosovo (für Deutschland schon länger gelistet, s.o.).
– Sichere Herkunftsstaaten sind auch alle EU-Beitrittskandidaten, es sei denn, es herrscht in diesen Staaten eine kriegerische Auseinandersetzung; somit ist die Ukraine zur Zeit kein „Sicherer Herkunftsstaat“.
Die Türkei, ebenfalls EU-Beitrittskandidatin, ist explizit als „Sicherer Herkunftsstaat“ definiert.
– Staaten mit weniger als 20%-Anerkennungsquote: Bei diesen Staaten handelt es sich jedoch formal um keine „Sicheren Herkunftsstaaten“, es sei denn, einer dieser Staaten findet sich in einer der oben genannten Listen.
