Die EU-Mitgliedstaaten haben den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine erneut bis 4. März 2028 verlängert.
Ausgenommen sind ukrainische Männer im wehrfähigen Alter, die neu einreisen. Diese müssen von nun an nachweisen, dass sie die Ukraine legal verlassen haben oder vom Wehrdienst befreit sind.
In Deutschland leben derzeit ca. 1,35 Mio Geflüchtete aus der Ukraine.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden rd. 48.300 neu ankommende Geflüchtete registriert, davon war etwa die Hälfte Männer.
Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit bezogen im April 2026 etwa die Hälfte der Ukrainer im erwerbsfähigen Alter Bürgergeld (Erwerbslosenquote: 49 Prozent).
