Pressemitteilung des Bay. Innenministers vom 9.6.26

Innenminister Herrmann hat zur aktuellen Debatte um die Einbürgerung von ukrainischen Staatsbürger:innen klargestellt, dass der vorübergehende Schutzstatus von ukrainischen Geflüchteten nach der geltenden Rechtslage derzeit keine Einbürgerung erlaubt.

Aktuell leben lt. Herrmann derzeit 190.000 Ukrainer:innen in Bayern, davon knapp 163.000 mit vorübergehendem Schutzstatus (der bis März 2027 verlängert wurde). Lediglich 2.417 Ukrainer:innen verfügen aktuell als Fachkräfte über einen Aufenthaltstitel, der zur Stellung eines Einbürgerungsantrages berechtigt. Nur wer besonders integriert ist, kann eingebürgert werden, hierzu gehören das Beherrschen der deutschen Sprache, die Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen sowie ein jahrelanger rechtmäßiger Aufenthalt ohne Straffälligkeiten.

Die Beschäftigungsquote von Ukrainer:innen liegt in Bayern bei gut 42% (das sind ca. 57.000 Beschäftigte) und ist damit so hoch wie in keinem anderen Bundesland.

Herrmann: Vorübergehender Schutzstatus von Ukrainerinnen und Ukrainer erlaubt nach geltender Rechtslage keine Einbürgerung: StMI

 

Ergänzung: Derzeit halten sich in Deutschland ca. 1,35 Mio Ukrainer:innen auf, davon ca. 1,2 Mio mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG.