Zwischenverfügung des BVerfG zur Unterstützung afghanischer Antragsteller:innen in Pakistan:
Die Bundesregierung wird verpflichtet, afghanische Antragsteller:innen in Pakistan weiterhin zu unterstützen und das bisherige Schutzniveau aufrechtzuerhalten. Es ist möglichst zu verhindern, dass die Antragstellenden vor einer Entscheidung nach Afghanistan abgeschoben werden.
