Aufgrund eines breiten Protestes aus Kommunen, Wirtschaft und Verbänden hat die Bundesregierung ihre Entscheidung über den Zulassungsstopp bei den Integrationskursen nun teilweise revidiert: Personen im Asylverfahren und mit Duldung bleiben weiterhin außen vor und werden nur noch an Erstorientierungskursen teilnehmen können. Für Geflüchtete aus der Ukraine und für EU-Bürger:innen soll ab Juni ein Kontingent zur Verfügung stehen, das allerdings von den jeweiligen Haushaltsmitteln abhängt.
