Aktuelle (Februar 2026) Kurslisten für Integrations-, Erstorientierungs- und Berufssprachkurse, zusammengestellt vom Bildungsbüro des Landratsamtes Augsburg finden Sie im Anhang.
Eine aktuelle Möglichkeit, sich über freie Kursplätze der Integrationskursangebote der vhs Augsburg-Land zu informieren, ist über diesen Link möglich
Wichtig: Keine Zulassung mehr zu Integrationskursen für freiwillig Teilnehmende
In Bezug auf die durch das BAMF erfolgende Zulassung zu Integrationskursen hat sich eine wichtige und für viele Betroffene leider nachteilige Änderung im Zulassungsverfahren ergeben:
Das BAMF hat in einem sog. Trägerrundschreiben vom 9.2.26 darüber informiert, dass bis ab sofort und bis auf Weiteres keine Zulassungen mehr für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden.
Dies bedeutet, dass insbesondere Asylsuchende (d.h. mit Aufenthaltsgestattung), Geduldete und Geflüchtete aus der Ukraine (sowie Unionsbürger:innen) nicht mehr zu Integrationskursen zugelassen werden.
Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Diese Personen, die nun nicht mehr zugelassen werden, können somit nur noch als Selbstzahlende an den Integrationskursen teilnehmen.
Eine Möglichkeit, dass die betroffenen Gruppen (also Asylsuchende, Geduldete und Ukrainer:innen) auch weiterhin den Integrationskurs mit einer Übernahme der Kosten besuchen können, besteht nun einzig in der Möglichkeit, durch das Jobcenter oder die Ausländerbehörde verpflichtet zu werden.
Im ersten Halbjahr 2025 war rund die Hälfte aller Teilnehmenden freiwillig im Kurs, etwas mehr als ein Drittel aller Teilnehmenden kam dabei aus der Ukraine.
Das Trägerrundschreiben des BAMF samt Anlage finden Sie im Anhang.
