Ukrainische Geflüchtete, die seit April 2025 im Rahmen des § 24 Aufenthaltsgesetzes Aufnahme in Deutschland finden, sollen im Bedarfsfall nur noch Asylbewerberleistungen statt wie bisher Bürgergeld erhalten. Dies sieht das geplante sog. Leistungsrechtsanpassungsgesetz vor.
Der Gesetzentwurf wurde am 21. Januar in erster Lesung im Bundestag beraten und an die Ausschüsse verwiesen. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz ohne Änderung des inzwischen weit zurückliegenden Stichtages 1. April 2025 verabschiedet werden wird, da dies so im Koalitionsvertrag festgehalten ist.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass das Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Die Umstellung auf das Asylbewerberleistungsgesetz müsste dann spätestens zum Oktober 2026 erfolgen.
Eine kritische Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands finden Sie hier:
