Neu: Asylum Info Germany
Auf dieser Webseite finden Geflüchtete niederschwellige, übersichtliche und verlässliche Informationen zum Asylverfahren, zur Ablehnung des Asylantrags und zur Duldung, zum Dublin-Verfahren.
Die Informationen gibt es in Deutsch, Englisch, Arabisch, Dari/Farsi, Türkisch, Französisch und Russisch.
Erforderliche Mindestbeträge bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken
Bei manchen Aufenthaltstiteln werden bestimmte Mindestbeträge zur Sicherung des Lebensunterhalts gefordert. Dies gilt vor allem für die Blaue Karte-EU sowie bei einigen Aufenthaltserlaubnissen zum Zwecke der Erwerbstätigkeit für Personen, die bereits über 44 Jahre alt sind.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat die erforderlichen Mindestbeträge , geordnet nach den verschiedenen Aufenthaltstiteln dargestellt.
Ausführliche Informationen zum Thema Lebensunterhaltssicherung gibt die Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands
Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel
broschuere_lebensunterhaltssicherung-2024_web.pdf
