Langfristige Einschränkung der Erwerbstätigkeit steht Rückkehr nach Griechenland entgegen.
Besteht aufgrund nachgewiesener Erkrankungen eine langfristige Einschränkung der Erwerbstätigkeit, ist unabhängig von der Möglichkeit einer medizinischen Behandlung in Griechenland von der Gefahr einer Verletzung des Art 3 EMRK (Europ. Menschenrechtskonvention) auszugehen, da die Gefahr der Obdachlosigkeit und Verelendung besteht.
Die Vormundschaft für eine minderjährige Person muss in die Rückkehrprognose einbezogen werden. Minderjährige gehören zu den besonders vulnerablen Personen. Es ist davon auszugehen, dass sie ungeachtet eigener Anstrengungen in besonderer Weise von den Lebensumständen in Griechenland bedroht sind.
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