Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung:
O.g. Verordnung wurde nun verlängert und ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie sieht vor, dass keine Verlängerung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden muss, sondern diese automatisch fortgelten. Somit sind Erlaubnisse gem. § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 1.2.26 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen, bis zum 4.3.27 gültig, ohne dass eine Verlängerung im Einzelfall notwendig ist.
Diese Bestimmung gilt für Personen, die ukrainische Staatsangehörige sind oder Staatenlose oder Drittstaatsangehörige, sofern sie am 24.2.22 in der Ukraine einen Schutzstatus oder unbefristeten Aufenthaltstitel besaßen. Auch Familienangehörige von ukrainischen Staatsangehörigen oder Personen mit einem Schutzstatuts in der Ukraine erhalten weiterhin einen Aufenthalt nach § 24 AufenthG.
Neuerungen sind:
- Der vorübergehende Schutz nach § 24 Abs. 1 AufenthG ist ausgeschlossen, wenn der Antrag auf § 24 AufenthG nach dem 13.8.25 gestellt wurde und bereits in einem anderen EU-Land ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Diese Personen sind, wenn ihr Antrag auf § 24 AufenthG abgelehnt wurde, vollziehbar ausreisepflichtig und haben nur Anspruch auf die reduzierte Leistungen nach § 1 a Abs. 4 S. 1 AsylbLG.
- Aus dem Aufenthalt nach § 24 AufenthG ist ein „Spurwechsel“ in andere Aufenthaltstitel (wie z.B. Studium) möglich. Allerdings müssen diese Aufenthaltstitel nacheinander erteilt werden.
- Parallel zu § 24 AufenthG können Aufenthaltstitel nach § 18 a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder § 18 b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) erteilt werden.
Näheres unter dem Link
Mehr Zuzüge von männlichen ukrainischen Kriegsflüchtlingen:
Zum ersten Mal wurden im September 25 mehr männliche als weibliche Flüchtlinge vom BAMF registriert (10.809 Personen). Im August hatte die ukrainische Regierung das Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 22 Jahren aufgehoben.
Näheres sowie weitere Zahlen finden Sie hier: Ukrainische Flüchtlinge | Flucht & Asyl | Zahlen und Fakten | MEDIENDIENST INTEGRATION
