Bundesverwaltungsbericht zur Rückkehr nach Griechenland

Das BVwerG hat lt. seiner Pressemitteilung vom 23.10.25 die Revision eines syrischen Klägers zurückgewiesen, der in Griechenland bereits einen Schutzstatus erhalten hatte.

Es sei dem Betroffenen zumutbar, den Lebensunterhalt und eine Unterkunft eigenständig oder mit Unterstützung von Hilfsorganisationen zu sichern, notfalls auch in einfachen Unterkünften.

Damit wird die Einschätzung unterer Gerichtsinstanzen und des BAMF bestätigt, wonach alleinstehenden, arbeitsfähigen und nicht-vulnerablen Männern in Griechenland keine unmenschlichen oder erniedrigenden Lebensbedingungen drohen.

Siehe Pressemitteilung Nr. 81/2025 | Bundesverwaltungsgericht