52. Infobrief des Bayerischen Innenministeriums für alle im Bereich Asyl und Integration haupt- und ehrenamtlich Tätigen mit u.a. Informationen zu digitalem Lernmaterial für Deutsch in Arbeit und Ausbildung. Es finden sich Links zu digitalen Sprachlerntools und Lernvideos für Sprachlevel A1 bis B2
Siehe Brief im Anhang.
Neue digitale Integrationslandkarte im BayernAtlas
Mit der neuen Integrationslandkarte im BayernAtlas gibt es einen digitalen Überblick über alle Integrationsmaßnahmen des Bayerischen Innenministeriums. Die Karte visualisiert mehr als 500 Standorte mit Integrationsprojekten, so dass Zugewanderte schnell und direkt auf die konkreten Angebote vor Ort zugreifen können. Zudem sollen auch Haupt- und Ehrenamtliche davon profitieren und sich so leichter vernetzen können, sowohl landkreis- als auch bereichsübergreifend.
Die Karte finden Sie unter diesem Link.
Asylantragszahlen
Zwischen Januar und August 2025 wurden in Deutschland 104.012 Asylanträge gestellt, dies sind rund 40 % weniger Asylanträge als im Vorjahreszeitraum, wobei die Asylerstanträge sogar um 51 % zurückgegangen sind.
Ca. 16 % der der Asylerstanträge wurden für in Deutschland geborenen Kinder von Geflüchteten gestellt.
Über 205.513 Asylanträge hat das BAMF in diesem Zeitraum entschieden, die Schutzquote lag bei 20 % (Durchschnittswert).
Die meisten Schutzsuchenden kommen nach wie vor aus Afghanistan (Schutzquote ca. 50 %), Syrien (Entscheidung über Asylanträge ist nach wie vor ausgesetzt) Türkei (Schutzquote 7,8 %), Irak (Schutzquote 17,5 %), Somalia (Schutzquote 61,4 %).
Dese Zahlen berücksichtigen nicht die ukrainischen Geflüchteten, da diese über § 24 AufenthG sofort einen Aufenthaltstitel bekommen und daher keinen Asylantrag stellen.
Siehe ausführlichen Bericht unter diesem Link.
Ausbildung
Die Zahl der ausländischen Auszubildenden in Deutschland steigt stetig an, so waren Ende 2024 ca. 238.000 ausländische Personen in einer Ausbildung, was einem Anteil von 15 % aller Auszubildenden entspricht.
Mehr als 80 % aller ausländischen Auszubildenden kommen aus Nicht-EU-Staaten, also sog. Drittstaaten. Ca. 25 % aller ausländischen Auszubildenden sind Geflüchtete.
Besonders häufig kommen sie aus Vietnam, Syrien und der Ukraine.
Beliebte Ausbildungsbranchen sind Kfz-Branche, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Gastgewerbe.
20 % der ausländischen Auszubildenden machen ihre Ausbildung in Gesundheitsberufen.
Siehe ausführlichen Bericht unter diesem Link.
Ausbildungsduldung
Für viele Geduldete die letzte Hoffnung auf ein Bleiberecht in Deutschland
Die große Mehrheit derjenigen, die mit einer Ausbildungsduldung eine Ausbildung begonnen haben, kommt aus Afghanistan, viele andere sind aus Gambia, Irak, Iran und Guinea.
Zwar hat die Zahl derer, die über eine Ausbildungsduldung einen dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland anstreben, zugenommen (Ende 2019 waren es noch 3.600, 2021 schon ca. 8.000), dennoch bewegt sich der Anstieg auf niedrigem Niveau. Mehr als 220.000 Geduldete leben in Deutschland, aber nur ca. 8.000 verfügen über eine Ausbildungsduldung. Es schaffen also immer noch nur sehr wenige Menschen, ihren Aufenthalt über eine Ausbildungsduldung zu sichern.
Mit der Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferberufe (z.B. Pflegehelfer) wurden die Chancen auf eine Ausbildungsduldung zwar erhöht, doch gibt es nun die dreimonatige Wartefrist, bevor eine Ausbildungsduldung beantragt werden kann, was die Gefahr einer Abschiebung innerhalb dieser Frist erhöht.
Siehe ausführlichen Bericht unter diesem Link.
Ukraine
Der EU-Rat hat am 15. Juli 2025 einen neuen Durchführungsbeschluss (2025/1460) verabschiedet. Mit diesem wird der vorübergehende Schutz für Personen aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängert.
Begründet wird dies mit dem anhaltenden Krieg in der Ukraine und damit, dass der vorübergehende Schutz dazu beitrage, die Asylsysteme der Mitgliedstaaten zu entlasten. Bei einer Beendigung des vorübergehenden Schutzes wäre andernfalls ein erheblicher Anstieg von Asylanträgen von den Personen zu erwarten, deren Schutzstatus auslaufe.
Allerdings gibt es seit 11.8.25 eine Einschränkung für ukrainische Geflüchtete, die bereits in einem anderem EU-Land einen Schutzstatus erhalten haben:
Das Bundesinnenministerium hat in einem Rundschreiben an die Bundesländer folgenden Hinweis gegeben:
Der vorübergehende Schutz in Deutschland ist ausgeschlossen, wenn der Antrag nach dem 13.8.25 gestellt wurde und bereits in einem anderen Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel aufgrund des vorübergehenden Schutzes erteilt wurde. Damit wird ein entsprechender Antrag in Deutschland abgelehnt, die Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig und haben nur noch Anspruch auf reduzierte Asylbewerberleistungen.
Das Bundesinnenministerium (BMI) teilt weiter mit, dass nach Auffassung des BMI aus dem Aufenthalt nach § 24 AufenthG ein Spurwechsel (d.h. die Erteilung erfolgt nacheinander) in einen anderen Titel möglich ist. Als solche kommen infrage: Studium, studienbezogenes Praktikum, Studienbewerbung, Forschung, Blaue Karte, Europ. Freiwilligendienst.
Parallel zu § 24 AufenthG können Aufenthaltstitel als Fachkraft mit Berufsausbildung, sowie Fachkraft mit akademische Ausbildung beantragt werden.
Näheres siehe unter diesem Link.
