Verwaltungsgericht Berlin: Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige verpflichten zur Visumserteilung
Das VG Berlin hat am 7.7.25 im Eilverfahren entschieden, dass einer afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, die sich derzeit in Pakistan aufhalten, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden müssen, nachdem ihnen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan eine Aufnahmezusage gegeben worden war.
Das Gericht entschied, dass die Bundesrepublik Deutschland an bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden ist. Der Aufnahmebescheid stelle einen Verwaltungsakt dar.
Gleichwohl stehe es der Bundesrepublik frei, darüber zu bestimmen, ob und ggf. unter welchen Bedingungen sie das Aufnahmeprogramm beenden oder fortführen wolle und könne während des Entscheidungsprozesses von neuen Aufnahmezusagen absehen.
Derzeit befinden sich noch 2351 afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage aus den verschiedenen Aufnahmeprogrammen (u.a. Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste, Bundesaufnahmeprogramm) in Pakistan und warten seit etlichen Monaten auf ihre Ausreise nach Deutschland.
Informationsverbund Asyl & Migration – Detail
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001613260
Rundschreiben des BAMF zu Personen mit internationalem Schutzstaus in Griechenland
Das Portal „FragdenStaat“ hat ein Rundschreiben des BAMF veröffentlicht, wonach Asylanträge von „nichtvulnerablen“ Personen, denen in Griechenland Schutz gewährt wurde, wieder grundsätzlich als „unzulässig“ abgelehnt werden sollen.
Das BAMF beruft sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen Personen mit Schutzstatus in Griechenland keine unmenschlichen oder erniedrigenden Lebensbedingungen drohen. Die Entscheidung bezieht sich auf arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende junge männliche Geflüchtete. Die Abschiebung nach Griechenland stelle somit keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Europäischen Grundrechte-Charta dar, so das Gericht.
