Aus der EU:

Ukraine

EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine:

Der vorübergehende Schutz sollte bis zum 4.2.2026 gelten und wird nun bis 4.3.2027 verlängert.

Die EU-Mitgliedstaaten erörtern derzeit eine Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Vorbereitung eines koordinierten Übergangs aus dem vorübergehenden Schutz zu anderen möglichen Aufenthaltstiteln, deren Ermöglichung einer schrittweisen Rückkehr in die Ukraine und der Bereitstellung von mehr Informationen über die verfügbaren Optionen.

Menschen, die in der EU vorübergehenden Schutz genießen, haben überall in der EU dieselben Rechte, dazu gehören:
Aufenthalt, Zugang zu Arbeitsmarkt und Wohnraum, medizinische Versorgung, Sozialhilfe, Zugang zu Bildung für Kinder.

Hierzu sind Mindeststandards festgelegt, wie umfangreich dann die Unterstützung konkret ist, kann von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein.

EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine – Consilium

 

EuGH-Urteil: Sicherer Herkunftsstaat muss für alle sicher sein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 01.08.25, dass ein Land lediglich dann als sicherer Herkunftsstaat gelten darf, wenn dies für seine gesamte Bevölkerung ausnahmslos gegeben ist.

Unter 19.1 des Urteils findet sich dann folgende Festlegung:

In Anwendung der unionsrechtlichen Qualifikationskriterien und der Daten aus den von den zuständigen internationalen Organisationen zur Verfügung gestellten Informationsquellen werden folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten erachtet: Albanien, Algerien, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Kap Verde, Elfenbeinküste, Ägypten, Gambia, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Marokko, Montenegro, Peru, Senegal, Serbien, Sri Lanka und Tunesien.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62024CJ0758&qid=1754831872722