Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Am 24.7.25 ist das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft getreten. Damit wird der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus bei einschließlich 23.7.27 nicht gewährt.
Ziel des Gesetzes ist es, die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland zu entlasten.
Registrierungen auf der Warteliste bzw. bereits gestellte Anträge bleiben in dem Verfahrensstand, der zum Zeitpunkt der Aussetzung erreicht worden ist.
Die Bearbeitung wird nach Ende der Aussetzung -vorbehaltlich etwaiger Gesetzesänderungen- wieder aufgenommen. Es ist kein Tätigwerden der antragstellenden Personen erforderlich.
Während des Aussetzungszeitraumes können keine neuen Anträge gestellt werden.
Härtefälle können weiterhin geltend gemacht werden. Hier unterstützt die Internationale Organisation für Migration (IOM), Härtefallanfragen sind zu richten an info.fap.hardship@iom.int
